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UFSW RV/0471-W/09Gewährung von Milchgeldvorschüssen an Genossenschaftsmitglieder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2013

…eindeutig die Voraussetzungen eines Vorteilsausgleiches vor. Eine verdeckte Gewinnausschüttung sei aus diesem Grund ausgeschlossen. Die Gewährung von unverzinsten Milchgeldvorschüssen zur Finanzierung des Quotenkaufes hätten ihre Ursache im betrieblichen Interesse der Genossenschaft hat und würden nicht aus der Gesellschafterstellung resultieren. Auch wenn die Eigentümerstellung ausgeblendet werde…

MO-83003.7. Ausfuhrabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.7. Ausfuhrabgabe Um den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen der im Warenkreis genannten Erzeugnisse in der GemeinschaftUnion und auf dem Weltmarkt auszugleichen, können nach bestimmten Kriterien im Falle von drohenden oder bereits festgestellten Marktstörungen von der Kommission Sondermaßnahmen festgesetzt werden. Eine dieser Sondermaßnahmen…

MO-83007.6. MO06 Milch und Milcherzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7.6. MO06 Milch und Milcherzeugnisse 7.6.1. VO 2535/2001 - Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse siehe RL "MO-8330 intern" Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und…

MO-83003.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…

MO-83003.4. Mindestpreisregelung
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.4. Mindestpreisregelung (1) Für bestimmte Erzeugnisse wird von der Kommission, in der Regel für ein Wirtschaftsjahr, ein Mindesteinfuhrpreis festgesetzt. Liegt der Einfuhrpreis einer Sendung unter dem Mindestpreis, so ist außer dem Zoll eine Ausgleichsabgabe zu erheben. (2) Derzeit besteht keine Mindestpreisregelung.

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…