…einer gesonderten Liste ("Ehemalige Meldefonds KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988") für den Zeitraum eines Jahres auszuweisen und zu veröffentlichen (§ 6 Abs. 2 FMV 2015). Rz 494: Für die Meldung von Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 ist in …
…des letzten Rücknahmepreises anzusetzen sind (vgl. bereits Rz 163). Abweichend davon besteht im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 bei Nichtmeldung eine pauschale Ermittlung der Höhe der unter die beschränkte Steuerpflicht fallenden Zinsen. Danach fallen unter die beschränkte Steuerpflicht…
…5 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht (insbesondere inländische (Stück)zinsen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Schließlich unterliegen aufgrund § 40 Abs. 6 ImmoInvFG auch andere Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 EStG 1988. 4.1.2.2. Meldefonds auf…
…Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988…
…Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sowie Einkünfte aus der Veräußerung einer…
Beschränkt Steuerpflichtige, die Zinsen aus inländischen Bankeinlagen oder aus Forderungswertpapieren beziehen, unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG 1988 keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖF Nr. 158…
…8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten hierzu auf dem Formular…
…den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die…
… Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der Steuerrückerstattung…
…dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die…
…und Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Weiters sind KESt-befreit auch Ausschüttungen an ein inländisches § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde aus einer Grundstücksgesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Beteiligungserträge gemäß …
…sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu versteuern. Besteuerungsgrundlage bilden die über die Meldestelle gemäß …
…und den (modifizierten) Anschaffungskosten stellt damit die Bemessungsgrundlage dar, auf die der besondere Steuersatz iHv 27,5% anzuwenden ist. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, kann dieser Verlust im Rahmen der Beschränkungen des § 27 Abs. 8 EStG 1988 mit anderen sondersteuersatzbesteuerten positiven Erträgen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
…KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits auf Grund des innerstaatlichen deutschen Steuerrechtes nicht der Zinsabschlagsteuer unterworfen (weil sie in Deutschland gemäß § 49 d EStG…
…ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst…
…Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann hat dies nicht zur…
…Artikels 11 Abs. 3 des DBA-Spanien sind Zinsen aus spanischen Staatsanleihen, die in Österreich ansässigen Personen zufließen, von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht…
…der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten…
Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur…
…Gebrauch, müsste von dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die…