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8 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2606–261819.2. Entstehung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Besteuerungsvorschriften (Soll- oder Istbesteuerung). Mehrzweckgutschein Einzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Einzweckgutscheins gilt bereits als Erbringung der darin bezeichneten Leistung und unterliegt der Besteuerung nach den allgemeinen Besteuerungsvorschriften (Soll- oder Istbesteuerung). Mehrzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Mehrzweckgutscheins stellt keinen steuerbaren Vorgang dar und unterliegt deshalb weder…

UStR 2000 Rz 2394–240016.1.6. Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Preiserstattungsgutschein). Bei Preisnachlassgutscheinen und Preiserstattungsgutscheinen handelt es sich nicht um Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine im Sinne des Art. 30a MwSt-RL 2006/112/EG idF RL (EU) 2016/1065. Zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen siehe Rz 4. Rz 2396: Wird die Leistung an einen voll oder teilweise…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…prüfen. Token, die als solche noch nicht Teil eines geregelten Marktes in der EU sind und deren Merkmale noch nicht endgültig festgelegt sind, sind grundsätzlich keine Gutscheine. Einzweck- und Mehrzweckgutscheine Ein "Einzweck-Gutschein" liegt vor, wenn der Ort der Leistungen, auf die er sich bezieht…

UStR 2000 Rz 682–6834.9. Normalwert als Bemessungsgrundlage ab 1.1.2013
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Tochter (T), die diesen in einem österreichischen Geschäft des A einlöst. Lösung: Da bei der Ausstellung des Warengutscheins durch A der Leistungsort nicht feststeht, handelt es sich um einen Mehrzweck-Gutschein, der erst mit der Einlösung zu einem steuerbaren Umsatz führt. Die Umsatzsteuer für den…

LStR 2002 Rz 78–803.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…

LStR 2002 Rz 2224.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

4.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten Rz 222c: Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB Klimaticket, ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, stellt, insofern kein Jobticketist grundsätzlich ein Öffi-Ticket im Sinne des § 26 Z 5 lit. b EStG…

LStR 2002 Rz 541–5437.7 Genussscheine, junge Aktien, Wohnsparaktien (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

7.7 Genussscheine, junge Aktien, Wohnsparaktien (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 7.7.1 Genussscheine Rz 541: Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen vor dem 01.01.2011 im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1982 idgF, sind als…

LStR 2002 Rz 93–993.3.19 Freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.19 Freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988) Rz 93: § 3 Abs. 1 Z 17 lit. a EStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor. Dabei ist es grundsätzlich belanglos, ob…