5.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens 5.1.10.1. Allgemeines Rz 1545: Die Vornahme einer nach Art. V UmgrStG begünstigten Realteilung setzt voraus, dass das zu übertragende Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am…
…Klienten- oder Mandantenstocks für eine nicht verhältniswahrende Spaltung einzusetzen. Für eine nicht verhältniswahrende Spaltung eines Forstbetriebes können die Grundsätze der Rz 1551 ff sinngemäß angewendet werden. Für eine nicht verhältniswahrende Spaltung eines Dienstleistungsbetriebes können die Grundsätze der Rz 1559 ff sinngemäß angewendet werden. 6.2…
…der Bw. planbar zu machen. Es habe darüber hinaus eine Vereinbarung gegeben, dass im Fall der möglichen Übernahme einer Kanzlei bzw. eines Mandantenstockes diese Übernahme durch den Einzelunternehmer erfolgen solle. Im Prüfungszeitraum habe sich diese Möglichkeit nicht ergeben, wohl aber im Jänner 2009. Hintergrund dieser…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Berufungswerberin, vom 1. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 27. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
19.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 5912: Der steuerliche Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters besteht aus seinem Anteil (Quote) am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (starres und variables Kapitalkonto; unternehmensrechtlich Gesellschaftsanteil) einschließlich allfälliger Mehr- oder Minderwerte einer Ergänzungsbilanz und seinem Sonderbetriebsvermögen. Rz 5912a: Die Anschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003 und gegen den Bescheid gemäß §§ 303 ff BAO vom 17. Februar 2003…
FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I. A. Kommanditgesellschaft, 0000 B., A-Str..10, vertreten durch A-GmbH, 3100 St. Pölten, A-Straße 1, vom 24. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Hofrat Dr. Wolfgang Bichler…
So bin ich zur Geschäftsführung gekommen. Ich habe sonst keine Handlungen gesetzt (keine Geschäfte, die Haftungsbegründend gewesen wären. Das Geschäft hat sich auf Vorbereitungshandlungen für künftige Wertpapiergeschäfte beschränkt [Anm: Hervorhebungen nicht im Original]. Zur Forderungabtretung Höhe 88 Mio: Ich habe mich dafür interessiert, warum ich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Adamgasse 23, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 1. April 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
7.5.5.5. Im Endergebnis konnte das Bundesfinanzgericht keine formalrechtliche Bindung an die Qualifikation durch die (im gegenständlichen Fall liechtensteinische) Versicherungsaufsichtsbehörde erblicken. Vielmehr hatte es im Rahmen der Beweiswürdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob der gegenständliche Lebensversicherungsvertrag eine Abschirmwirkung im Hinblick auf die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald, die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Michael Kamper MSc über die Berufungen vom 27.09.2012 der Bf., Fonds Commun de Placement, ISIN:, Str.1, O…
ursprüngliche Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 11. Juli 2003 zur Berufung betreffend Einkommensteuer 1999 bis 2001 vor (auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen) und nahm die steuerliche Vertretung des Bw. (unter Mitwirkung von Dr. E sen., der allein noch die betroffenen Sachverhalte kenne) mit Schriftsatz vom…
TZ 10 -Personengesellschaften des Unternehmensrechts verlieren ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Beendigung (zB VwGH 25.4.2013, 2012/15/0161). Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt nach der Judikatur des VwGH (zB VwGH 19.9.2007, 2004/13/0097; 11.11…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
Die Bw. führte dazu in einer Stellungnahme ergänzend aus, dass im Hinblick auf Art. 13 Teil B Buchst. D Nr. 6 der Sechsten Richtlinie in Verbindung mit der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch die Richtlinie gewährleistet werden solle, dass die Entscheidung eines…