…Zwecke. Zur steuerlichen Beurteilung von Krankenanstalten siehe § 46 BAO. Mahlzeitendienste Rz 89: Essen auf Rädern und vergleichbare Verpflegungsdienste sind begünstigt. Rettungs- und Katastrophenhilfsdienste Rz 90: Die Organisation und Durchführung solcher Dienste ist als Verfolgung mildtätiger Zwecke anzusehen, nicht aber die Durchführung von (Kranken)Transporten, soweit…
… 45 Abs. 3 BAO in Form einer Kantine sowie eines Verkaufes von in der Küche des Vereins hergestellten Speisen an Dritte ("Catering") mit Ausnahme der Belieferung von "Essen auf Rädern" (oder vergleichbarer Mahlzeitendienste) und der Ausspeisung an Schüler und Kindergärten, kommt der berufungswerbenden Gesellschaft mit…
…Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit, Heimhilfe) Heim- und Haushaltsservice Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) Kurzzeitpflege 24-Stunden-Betreuung Mobile Hospiz und Palliative Care Unterstützung für pflegende Angehörige Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Familienhilfe... Nach der vorgelegten Lehrgangsbeschreibung eignet sich die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer zur…
…2004 II S. 600). Im BFH Urteil vom 13.6.2012, I R 71/11, kommt dieser allerdings bei einem Mahlzeitendienst, der einen Küchenmeister, einen Koch mit Ausbildereignung und fünf bis acht Maßnahmeteilnehmer als Küchenhilfen bei der Speisenerstellung beschäftigte und etwa 1.000 (!) Essen derselben…
3.3.19 Freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988) Rz 93: § 3 Abs. 1 Z 17 lit. a EStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor. Dabei ist es grundsätzlich belanglos, ob…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Vt***, ***Vt-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Consultatio Wirtschaftsprüfungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Umsatzsteuer 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Umsatzsteuer 1995 wird festgesetzt mit Euro 145.335,13 das entspricht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der NN reg. GenmbH, F, vertreten durch den XX, F, vom 30. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 23. Mai 2005 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1996 bis 2002 entschieden: Die Berufungen…