…des Alleinverdienerabsetzbetrages, dass der Ehepartner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 4.400 € jährlich erzielt. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit a EStG 1988 ist u.a. das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 33…
…Analog dazu sind bei einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft die Einkünfte des (Ehe-)Partners nach der Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft miteinzubeziehen. Auch der Bezug einer Witwen(Witwer)Pension nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Partners in einer den Grenzbetrag übersteigenden…
…1 EStG 1988 für haushaltszugehörige Kinder gewährt. Die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages könne laut Finanzamt nicht berücksichtigt werden, da die steuerpflichtigen Einkünfte des Ehepartners über dem maßgeblichen Grenzbetrag i.H.v. € 6.000,- liegen würden. Der Bf. brachte mit 30. April 2014 einen Vorlageantrag ein…
…Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages maßgeblichen Einkünfte der Ehefrau insgesamt 6.194,02 € (3.857,24 € + 2.312,80 € + 23,98 €) betragen, liegen sie über dem maßgeblichen Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988 und stand dem Bf. der Alleinverdienerabsetzbetrag daher nicht zu…
… 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG; dazu gehören auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 25 EStG) als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt und bezeichnet werden. "Einkommen" ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den in § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach…
…in der Höhe monatlich € 20,-- und somit jährlich von € 240,--. 4 Dagegen erhob die Bf innerhalb offener Rechtsmittelfrist am 12.04.2016 Beschwerde und führte dazu begründend wie folgt aus: Ihr Mann habe im Jahr 2015 nicht mehr als € 6.000,-- Einkünfte…
…Grenzbetrages für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist die Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte des Ehepartners, somit vor Abzug von Sonderausgaben (Verlustabzug) maßgeblich. Da die Einkünfte Ihrer Partnerin den Grenzbetrag von € 6.000,-- übersteigen, war die Berufung abzuweisen." Mit Schriftsatz vom 2. Juli 2013 brachte der Bf…
…EStG1988 gelten Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehepartner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988 zusteht. Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages des Ehepartners ist der Gesamtbetrag seiner Einkünfte. Einkünfte, die dem…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2021 beantragte er die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Vor dem BFG ist nun strittig…
…Abzug der Werbungskostenpauschale - richtig ist, vertritt allerdings die Auffassung, dass sie insofern unvollständig sei, als das Finanzamt auch die Sonderausgabenpauschale von 60,00 € und den Kirchenbeitrag von 75,00 € in Abzug zu bringen gehabt hätte, weshalb die für den Grenzbetrag maßgeblichen Einkünfte im…
…der Ehefrau gegeben - in Form eines Kapitalbetrages von einer Betrieblichen Vorsorgekasse ausbezahlt werden sind mit 6% zu versteuern. Die Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 stellt bei der Normierung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgeblichen Grenze ausdrücklich auf die "Einkünfte" des Partners (Ehepartners…
…4.2020 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt, weil er auch nicht beantragt worden war. Dies führte zu einer Nachforderung an Einkommensteuer in Höhe von € 393,--.. Gegen die irrtümliche Nichtbeantragung wurde fristgerecht am 2.4.2020 Beschwerde erhoben und ausgeführt, die Einkünfte der Gattin würden…
…darf der (Ehe)Partner höchstens folgende Einkünfte im Kalenderjahr beziehen: | bis 2022 | 6.000 Euro | 2023 | 6.312 Euro | 2024 | 6.937 Euro | 2025 | 7.284 Euro | 2026 | 7.411 Euro Rz 773a: Der Alleinverdienerabsetzbetrag…
…Grenzen - wie hier der Verlust des AVAB beim Überschreiten des Grenzbetrages. Je bedeutender die Grenze und je geringfügiger ihre Überschreitung desto größer ist die gesetzliche Härtewirkung. Eine Unsachlichkeit ist damit aber noch nicht verbunden. Bei einem zusätzlichen Haushaltseinkommen durch den Ehepartner von mehr als €…
…was als Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht zu werten war. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens dem BFG vor und stellte im Vorlagebericht nochmals detailliert dar, warum die Einkünfte der Ehegattin des BF höher als 6.000,00 € seien…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird ( Art. 133 Abs. 4 B-VG ). Ob die Einkünfte der Ehepartnerin den Grenzbetrag von 6.000,00 € für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages überschreiten, ist jeweils bezogen auf den Einzelfall nach dem Gesamtbild der konkret…
…Ein abruptes Ändern der Verwaltungspraxis sei auch laut Ausführungen des VwGH einem einzelnen Steuerpflichtigen nicht zumutbar. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führt das Finanzamt in Ergänzung zur Begründung im angefochtenen Bescheid aus, dass die Berechungsgrundlagen für die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte seines Ehepartners für das Kalenderjahr…
…50 aus. Dies steht im Widerspruch zu den Ausführungen in der Beschwerde, wonach die Einkünfte der Ehepartnerin im streitgegenständlichen Kalenderjahr EUR 5.981,34 betragen hätten. Das BFG geht von den im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 festgestellten Einkünften der Ehegattin des Bf. in Höhe…
…1988 für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages u.a. das Vorliegen von mindestens einem Kind UND, dass der andere (Ehe)Partner nicht Einkünfte von mehr als € 6.000,00 erwirtschaftet hat, UND dass Gemeinschaft zwischen den Personen besteht. Diese gesetzlichen Voraussetzungen müssen kumulativ (also gemeinsam…
…Einkünfte des Ehepartners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von EUR 6.000,00 sind. Laut Einkommensteuerbescheid meines Ehegatten, A., St.Nr. 00/000, beträgt das steuerpflichtige Einkommen jedoch nur EUR 3.584,28. Offensichtlich handelt es sich hiebei um einen Irrtum. Es wird daher der…