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ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.7. Tätigkeiten im Zolllager Für folgende Tätigkeiten im Zolllager (Korrektur auch im Verwahrungslager) sind EDV-mäßige Aufzeichnungen zu führen und entsprechende Bestände daraus automatisch zu ermitteln: 7.5.7.1. Lagerbehandlung Nichtunionswaren können ausschließlich im Zolllager behandelt (auch übliche Behandlungen sind davon erfasst…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Hersteller (Bauherr) das wirtschaftliche Risiko während der Bauzeit trägt. Wird dagegen ein fertiges Gebäude erworben, so liegt Anschaffung vor. Rz 2203: Auch ein Lagerungsprozess zählt zur Herstellung, wenn es dadurch zu einer Änderung der Verkehrsgängigkeit kommt, beispielsweise bei der Lagerung von Wein oder Holz zur…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…

ZK-23707.3. Grundsätze
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.3. Grundsätze 7.3.1. Automatisationsunterstützte Bestandsführung Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung…

ZK-23707.5. Standards
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5. Standards 7.5.1. Sendungslager Grundsätzlich sind sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen die Norm. Artikelbezogene Bestandsaufzeichnungen sind für Zolllager nicht ausgeschlossen (wohl aber für Verwahrungslager, hier sind ausschließlich sendungsbezogene Aufzeichnungen vorgesehen), gehen aber über die erforderlichen Mindeststandards hinaus. Für Sendungslager ist ein genormtes DV-Schema erforderlich…

ZK-23707.6. Belege und Evidenz
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

7.6. Belege und Evidenz Neben den normierten Bestandsaufzeichnungen für das Zoll- oder Verwahrungslager sind grundsätzlich keine weiteren Aufzeichnungen, Statistiken oder Belege erforderlich. 7.6.1. Belegsammlung, Lageraufzeichnung Sämtliche Warenbewegungen bzw. Veränderungen im Zoll- bzw. Verwahrungslager sind in einer einzigen (gemeinsamen) Aufzeichnung = Lagerbestandsaufzeichnung zu…

ZK-23707.5.4. Aufgaben der EDV
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

7.5.4. Aufgaben der EDV Die EDV dient zur Datenerfassung und Datensicherung. Daten werden vom System bei der Erfassung menügesteuert verlangt (Eingabemasken), weiterverarbeitet, überwacht und unveränderbar gesichert. Überwacht wird auch die Identifikation der Zugangsberechtigten. Die Datensicherung in der vorgegebenen Weise ist ein wesentlicher Bestandteil…

VS-10003.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager Mit der Steuerlager-Bewilligung erfolgt für den Steuerlagerinhaber neben der eigentlichen Lagerberechtigung gleichzeitig auch die Berechtigung zum Versand und Bezug von vstW unter Steueraussetzung. Daneben ist es für einen Steuerlagerinhaber auch möglich, die Bewilligung eines registrierten Empfängers zu…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…

ZK-2370Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

ZK-23702.5.3. Aufzeichnung
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.5.3. Aufzeichnung | UZK | DA | IA | TDA | 148 (4), 214 | 116, 178 | - | - 2.5.3.1. Allgemeines Der Bewilligungsinhaber (bei Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete…

ZK-23704.6. Erledigung durch Versand
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.4. Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | DA | IA | TDA | 22-23 | 11-18 | 10-15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die…

ZK-23702. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2. Bewilligung 2.1. Anwendungsbereich von Zolllagern und Verwahrungslagern | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 5, 148, 211, 237, 240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen…