…2018/15/0072 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf und sprach im Wesentlichen aus, dass die von der Bf zur Verfügung gestellten Wirtschaftsgüter (ua Krankenhausbettwäsche, die den Krankenhäusern überlassen und von der Bf ständig gereinigt und gewartet wird) sich nicht darstellen als bloß "zur entgeltlichen Überlassung…
…ausdrücklich ausgeschlossen. Ist die entgeltliche Überlassung jedoch nur als völlig untergeordneter Nebenzweck anzusehen, kann § 13 EStG 1988 weiterhin in Anspruch genommen werden. Berufs-, Hotel- und Krankenhausbettwäsche, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt ist, fällt nicht unter das Anwendungsverbot des § 13 letzter Satz EStG 1988, sofern nicht…
…in jenen Fällen weiterhin möglich sein solle, in denen die Überlassung als „völlig untergeordneter Nebenzweck“ anzusehen sei. Das sei etwa bei der Überlassung von Krankenhausbettwäsche der Fall, wenn der „weitaus überwiegende Hauptzweck“ die ständige Reinigung der Krankenwäsche sei. Die Ausführungen des Finanzausschusses seien daher so…
…in jenen Fällen weiterhin möglich sein solle, in denen die Überlassung als „Geschäft völlig untergeordneter Nebenzweck“ anzusehen sei. Das sei etwa bei der Überlassung von Krankenhausbettwäsche der Fall, wenn der „weitaus überwiegende Hauptzweck“ die ständige Reinigung der Krankenwäsche sei. Die Ausführungen des Finanzausschusses seien daher…