…Dienstgeberbeitrag gründet sich auf § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1988; als Bemessungsgrundlage gilt die Beitragsgrundlage nach § 41 FLAG. Kostenlose Kontoführung: Bezüglich des gegenständlichen Sachbezuges, im Wesentlichen in Form eines Gehaltskontos, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 21.5.2014, 2010/13/0196, ausgesprochen…
…geführt werden. Das kann vor allem dadurch erreicht werden, dass die Kontoführung den Mitarbeitern kostenlos angeboten wird (VwGH 13.11.2013, 2012/08/0164). Da der gegenständlich zu beurteilende Sachverhalt dem Sachverhalt in dem oben zitierten Erkenntnis des VwGH vom 21.5.2014, 2010/13…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…Grund des Sachverhalts sprechen die Indizien (zB eigene Küche) dafür, dass die Arbeitnehmer nicht im Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen sind. Daher kommt für die Bewertung des kostenlosen zur Verfügung gestellten Wohnraums an die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft § 3 Abs. 1 Sachbezugswerteverordnung zur Anwendung…
…unentgeltliche Kontoführung, die die Bf. ihren Mitarbeitern gewährt hat, einen (steuerpflichtigen) Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt, gefolgt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde hat die Bf. ua. auch eingewendet, auch andere Banken - wie die Deutsche Kreditbank und die Easy-Bank würden ihren Kunden eine kostenlose Kontoführung…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers (hier Bankinstitut) an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2008) gelangte der Prüfer zur Feststellung, dass es sich bei den Sonderkonditionen (kostenlose Kontoführung, Guthabenverzinsungen und Sollzinsenverrechnungen bei Girokonten, kostenlose Inanspruchnahme der Bankomatkarte und Kreditkarte usw.), welche die Bf. für die Nutzung bankeigener Konten durch Mitarbeiter gewährt hat, um…
…geldwerter Vorteil vor, da auch externe Personen in den Genuss dieser Konditionen gekommen seien. 3) Die Schätzung sei nicht begründet worden Es sei nicht ersichtlich, wie das Prüfungsorgan auf den geschätzten Wert von € 72,00 jährlich für die kostenlose Kontoführung gekommen sei. Gemäß § 184…
…Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt würden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. In diesem Fall handle es sich um die kostenlose Kontoführungsgebühr, welche den Dienstnehmern gewährt werde und daher einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für…
…wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Kontoführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien…
…wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzt damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Kontoführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien…
…hätten. Auch andere Unternehmen würden ihren Mitarbeitern nach Verhandlungen mit den Banken eine kostenlose Kontoführung anbieten - ein (steuerpflichtiger) Vorteil aus dem Dienstverhältnis liege daher nicht vor. Weiters hat die Beschwerdeführerin auf ein beim UFS Wien anhängiges (gleichgelagertes) Verfahren sowie auf einen Artikel von Prof. Doralt…
…unentgeltliche Kontoführung, die die Bf. ihren Mitarbeitern gewährt hat, einen (steuerpflichtigen) Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt, gefolgt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde hat die Bf. ua. auch eingewendet, auch andere Banken - wie die Deutsche Krditbank und die Easy- Bank würden ihren Kunden eine kostenlose Kontoführung…
…verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe. Das Vorliegen steuerbarer Einnahmen (geldwerter Vorteile) sei daher zu verneinen. Das Bundesfinanzgericht schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an. Da die Mitarbeiter der Bf. auch bei anderen Geldinstituten eine kostenlose Kontoführung bekommen…
…Dieser Betrag setzt sich nach Angaben der Bank aus 92,88 € für den Vorteil aus der kostenlosen Kontenführung und 7.970,43 € für den Vorteil aufgrund der Guthabenzinsen gemäß der Mitarbeiterkonditionen zusammen. Bei der folgenden Berechnung legte die ***X-Bank*** für alle Parameter…
…geldwerten Vorteile) im Sinne des § 15 EStG 1988 vorlagen." Auch im gegenständlichen Fall wurde der Bf. eine kostenlose Kontoführung gewährt. In ihrer Stellungnahme vom 5.8.2026 brachte die belangte Behörde vor, das Erkenntnis VwGH 21.5.2014, 2010/13/0196 sei zu einer anderen…
…stellte der Prüfer laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung im Punkt Sachverhaltsfeststellung fest, dass die kostenlosen bzw. verbilligten Kontoführungsgebühren für Angestellte einer Bank als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen seien. Im Zuge der GPLA seien in Absprache mit dem Dienstgeber pro Dienstnehmer und…
…eine große Zahl von Banken Kunden schon seit Jahren kostenlose bzw. erheblich preisreduzierte Gehaltskonten anbieten, die unseren Mitarbeiterkonditionen entsprechen", ein, dass sie diesen Umstand keineswegs übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen…
…eine große Zahl von Banken Kunden schon seit Jahren kostenlose bzw. erheblich preisreduzierte Gehaltskonten anbieten, die unseren Mitarbeiterkonditionen entsprechen", ein, dass sie diesen Umstand keineswegs übersehen habe. Wäre damit den Mitarbeitern aber auch (alternativ) bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontenführung ohne weiteres möglich gewesen…