…BGBl. Nr. 318/1969, sowie in bilateralen Konsularverträgen und in Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträgen enthalten (vgl. zB die in Rz 335 angeführten Konsularverträge). Demnach ergibt sich für die Besteuerung Folgendes: 3.4.2.3.1 Berufskonsuln, Verwaltungs- oder technisches Personal, Familienangehörige Rz 321: Berufskonsuln und…
2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
…Konsularvertrag Ungarn, BGBl. Nr. 146/1977, Ständige Beobachtermissionen bei den internationalen Organisationen, BGBl. Nr. 614/1978, Konsularvertrag Polen, BGBl. Nr. 383/1975, Konsularvertrag Bulgarien, BGBl. Nr. 342/1975, IIASA (Internationales Institut für angewandte Systemanalyse), BGBl. Nr. 117/1973, Konsularvertrag Rumänien, BGBl. Nr. 317/1972, Konsularvertrag…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
Verrechnet die österreichische Muttergesellschaft ihrer kroatischen Tochtergesellschaft Beratungs- Schulungs- und ähnliche Leistungen und werden diese Leistungen nicht in einer kroatischen Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft erbracht, dann dürfen die diesbezüglichen Zahlungen nach Artikel 7 i.V. mit Art. 5 DBA-Kroatien in Kroatien nicht besteuert werden…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…
Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…
…1); Entschädigung von Vermögensverlusten in Jugoslawien, BGBl. Nr. 500/1980 (§ 13); Finanzielle Hilfeleistungen an Spätheimkehrer, BGBl. Nr. 128/1958 (§ 5 Abs. 1); Konsularvertrag Russische Föderation, BGBl. Nr. 21/1960 (Art. 9); Konsularvertrag Jugoslawien, BGBl. Nr. 378/1968 (Art. 10). Randzahlen 336 bis 400: derzeit frei
Im Rahmen eines nach Art. 26 Abs. 3 DBA-Spanien, BGBl. III Nr. BGBl 395/1967 idF BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das…
11.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321) 11.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der dem Personal der unter Abschnitt 11.1. genannten Vertretungen angehörenden ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln sowie der in ihrem Haushalt…
2.2. Bilaterale Vereinbarungen 2.2.1. Genehmigungspflicht (1) Jeder Gelegenheitsverkehr, der von Busunternehmern durchgeführt wird, die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen…
Konsultationsvereinbarung Auf der Grundlage einer Konsultationsvereinbarung nach Artikel 24 Absatz 3 des am 14. Mai 1959 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des…
Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…
Mitglieder des administrativen und technischen Personals der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…
Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…