…Naturdenkmäler (zB Wasserfälle, Seen, Klammen) oder Naturhöhlen (Schauhöhlenbetriebe, Karsterscheinungen) sind - auch wenn diese unter Denkmalschutz gestellt sind - keine Naturparks und fallen nicht unter diese Befreiung. 3.3.9.2 Nichtanwendung der Befreiung Rz 508: Hinsichtlich der Nichtanwendung der unechten Steuerbefreiung für Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen…
…ein Naturpark vorliegt, wird in erster Linie auf die jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften abzustellen sein. Naturdenkmäler (zB Wasserfälle, Seen, Klammen) oder Naturhöhlen (Schauhöhlenbetriebe, Karsterscheinungen) sind - auch wenn diese unter Denkmalschutz gestellt sind - keine Naturparks und fallen nicht unter diese Begünstigung. Randzahlen 1418 bis 1422: derzeit frei.
…entsprechen. Diese werden im gegenständlichen Erkenntnis zur besseren Nachvollziehbarkeit des in den Schriftsätzen der Parteien Vorgebrachten und der vorgelegten Schriftstücke in Klammen angeführt. Die Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus den von der Abgabenbehörde vorgelegten und aus den im Verfahrensverlauf angeführten elektronischen Verwaltungsakten sowie den darin ersichtlichen…
…mitgeteilt, dass die vom Bundesfinanzgericht angeführten Ordnungsziffern (=OZ) den Ordnungsziffern im Vorlagebericht vom 4.12.2020 entsprechen. Diese werden im gegenständlichen Erkenntnis zur besseren Nachvollziehbarkeit des in den Schriftsätzen der Parteien Vorgebrachten und vorgelegten Schriftstücke - insbesondere der Beweiswürdigung - in Klammen angeführt. Gemäß § 167 Abs. 2…
…werden im gegenständlichen Erkenntnis zur besseren Nachvollziehbarkeit des in den Schriftsätzen der Parteien Vorgebrachten und vorgelegten Schriftstücke - insbesondere der Beweiswürdigung - in Klammen angeführt. Die Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich aus den von der Abgabenbehörde vorgelegten und aus den im Verfahrensverlauf angeführten elektronischen Verwaltungsakten sowie den darin ersichtlichen…