…kleiner Teil im Ausmaß von ca. 1 m parallel zur Hallenwand liegt derzeit außerhalb der Überdachung unter der eingebrochenen Mauer. Der restliche Teil der Halle wird derzeit zur Einlagerung von Anlieferungsmaterialien (Klärschlamm) genutzt. Dies ist durch Fahrspuren hinter der Halle (Anlieferungsfläche) ersichtlich. Derzeit sind ca…
…UStG 1994 10 Abs(bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 13 UStG 1994). 2 Z 13 UStG 1994. Transport, Verbrennung und Kompostierung dieses Klärschlamms sind jeweils Tätigkeiten, die unter den Anwendungsbereich des §§ 10 Abs. 2 Z 7 UStG 1994 10 Abs.(bis 31…
…wenn durch chemische bzw. physikalische Behandlung Wasser als Trinkwasser aufbereitet wird oder Abwasser in gereinigtes Wasser und Klärschlamm umgewandelt wird. Der bloße Transport von Trinkwasser zu den Abnehmern bzw. Abwasser zur Reinigungsanlage stellt keine Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter dar. Rz 235: Ist eine der Tätigkeiten einer…
…heranzuziehen. Selbstverständlich ist auch im Abfall enthaltenes Wasser miteinzubeziehen (zB Klärschlamm). Mit dem Abfall untrennbar verbundenes Verpackungs- und Ummantelungsmaterial ist als Abfall im Sinne des ALSAG anzusehen und unterliegt der entsprechenden Beitragspflicht. Auch bei verfestigten Abfällen dient als Berechnungsgrundlage für den Altlastenbeitrag die Gesamtmasse aus…
…bereits entrichteten Abgaben ergebe sich eine Differenz von € 342.327,70, 329.095,20 und € 179.967,30 (Quartale 2-4). Bei dem abgelagerten Klärschlamm handle es sich ohne Zweifel um Abfall. Dazu habe das Zollamt am 13.7.2007 bei der BH…
…Mit Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 18.6.2013 wurden der Bf. ein Altlastenbeitrag in Höhe von € 851.390,20 für die Quartale 2-4 des Jahres 2003 vorgeschrieben und zwar für einen langfristig abgelagerten Klärschlamm in der Regionalkläranlage mit angeschlossener Klärschlammdeponie, Adresse…
…Zl. 2003/07/0060, wurde der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Vermischung des Klärschlammes mit Humus allein noch kein Ende der Abfalleigenschaft bewirkt. Ein Gemisch, das untrennbar Abfall enthält, stellt selbst Abfall dar…
…Recht (Ing. H und Mitges.) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 4.828.046,- erklärt, wovon auf den Berufungswerber (Bw) ein Verlustanteil von 50% (S 2.414.023,-) entfiel. Den Unternehmensgegenstand bildete die Klärschlammentsorgung. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988…
…Recht (Ing. H und Mitges.) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 4.828.046,- erklärt, wovon auf den Berufungswerber (Bw) ein Verlustanteil von 50% (S 2.414.023,-) entfiel. Den Unternehmensgegenstand bildete die Klärschlammentsorgung. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988…
…physikalische (auch mechanische) Einwirkung, wenn beispielsweise Abwasser in einem vielstufigen Verfahren in einer Kläranlage so aufbereitet wird, dass aus verschmutzten Abwässern gereinigtes Abwasser und Klärschlamm hergestellt werden; nicht als Betrieb zur „Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter“ kann hingegen ein Betrieb angesehen werden, der Trinkwasser zu den Abnehmern…
…durch UV-Lichtbestrahlung oder Entkeimungsanlagen, wie auch die chemische bzw. physikalische Behandlung von Abwasser zur Herstellung von gereinigtem Wasser und Klärschlamm als Produktionsbetrieb gelte. Das Rohwasser der Stadtgemeinde müsse über eine eigene Wasseraufbereitungsanlage aufbereitet werden, um die Trinkwasserversorgung aufrechterhalten zu können. Konkret sei es notwendig…
…durch UV-Lichtbestrahlung oder Entkeimungsanlagen ebenso als Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter verstanden werden wie chemische bzw. physikalische Behandlung von Abwasser zur Herstellung von gereinigtem Wasser und Klärschlamm. Konkret werde die Wasserversorgung der Bw. unter anderem über Aufbereitungsanlagen (Enteisenungsanlage mit zwei Kiesfiltern und Gebläse sowie über eine…
…physikalische Behandlung von Wasser zur Aufbereitung als Trinkwasser kann ebenso als Produktion körperlicher Wirtschaftsgüter verstanden werden wie chemische bzw. physikalische Behandlung von Abwasser zur Herstellung von gereinigtem Wasser und Klärschlamm. Die Bw. beziehe das Wasser für die M.er Bevölkerung aus dem Grundwasserbegleitstrom der E.…
…im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im Folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im folgenden bezeichnet als "VO Nitrataktionsprogramm 2003"), das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…
…im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 32) das Ausbringen von stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche und nicht entwässertem Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Gründeckung in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Feber des Folgejahres und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung vom 15. November bis 15…