1.2 Steuerbefreiungen 1.2.1 Elektrizitätserzeuger Rz 19: Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh Rechtslage bis 30. Juni 2014 Für Unternehmen und Private, die elektrische Energie selbst erzeugen und verbrauchen, ist gemäß § 2 Z 1 ElAbgG eine Freigrenze von 5.000 kWh pro…
…Verhalten auf, da entscheidend ist, ob die Bf. das bei diesem Lehrgang gewonnene Wissen dadurch in die Praxis umsetzt, dass sie mit der Keramikerzeugung Gewinne erzielt. Wie bereits ausgeführt, hat die Bf. jedoch einen Gesamtverlust erzielt. 1995 begann die nichtselbständige Tätigkeit der Bf. als künstlerische…
Abschnitt XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; Keramische Waren; Glas und Glaswaren Kapitel 69 Keramische Waren Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der…