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UFSW RV/2078-W/02Die Ausstattungskategorie einer Wohnung richtet sich nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2006

…geändert, D, nicht brauchbar" versehene Mietvertrag die Ausstattung und Brauchbarkeit noch immer mit "gut", ist also in sich widersprüchlich. Überdies wurde der "Beschluss" der Bw. auf Kategorie Änderung im Jahre 1999 gefasst, sodass unabhängig von der Zulässigkeit derartiger Beschlüsse, dies auf die berufungsgegenständlichen Jahre, bzw…

UFSW RV/1943-W/041) Kein Mietverhältnis bei bloßer Gebrauchsregelung unter Miteigentümern, 2) Fremdunüblicher Mietvertrag bei fehlender Regelung hinsichtlich Mietinvestitionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/2

…Wohneinheit und somit ein neuer Vermietungsgegenstand entstanden ist, der auf Grund seines sanierten Zustandes anstatt der ursprünglichen Mietzinskategorie C nunmehr der Mietzinskategorie A zuzuordnen ist. Die niedrigen Mietzinse wurden von der Hausgemeinschaft trotz Kategorieänderung der Wohnungen weder angehoben, noch wurde ein schriftlicher Mietvertrag über das…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988) 28.2.130.2.1 Allgemeines Rz 1590: Die Konzeption der Gruppenbesteuerung ist nicht starr und lässt nachträgliche Änderungen einer bestehenden Unternehmensgruppe weitgehend zu, ohne dass die Unternehmensgruppe als solche endet. Jede nachträgliche Änderung der…

BMF-010311/0007-IV/8/2017Information zu der am 1. Jänner 2017 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Pornographie (VB-0900)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0007-IV/8/201703.01.2017

Die Arbeitsrichtlinie Pornographie (VB-0900) wurde im Hinblick auf die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2017 abgeändert (siehe VB-0900 Abschnitt 1.2.).   Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2017