…Wasserfälle, Seen, Klammen) oder Naturhöhlen (Schauhöhlenbetriebe, Karsterscheinungen) sind - auch wenn diese unter Denkmalschutz gestellt sind - keine Naturparks und fallen nicht unter diese Befreiung. 3.3.9.2 Nichtanwendung der Befreiung Rz 508: Hinsichtlich der Nichtanwendung der unechten Steuerbefreiung für Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen…
…ein Naturpark vorliegt, wird in erster Linie auf die jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften abzustellen sein. Naturdenkmäler (zB Wasserfälle, Seen, Klammen) oder Naturhöhlen (Schauhöhlenbetriebe, Karsterscheinungen) sind - auch wenn diese unter Denkmalschutz gestellt sind - keine Naturparks und fallen nicht unter diese Begünstigung. Randzahlen 1418 bis 1422: derzeit frei.