…gegen Art 401 MWSt-RL (damals 6. MWST-RL) gegeben sei, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe ist. Dem wird entgegen gehalten, dass zwar die Frage, ob die KU 1 eine der Umsatzsteuer vergleichbare Steuer ist, abschließend vom EuGH beantwortet wurde, die Frage…
…gegen Art 401 MWSt-RL (damals 6. MWST-RL) gegeben sei, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe ist. Dem wird entgegen gehalten, dass zwar die Frage, ob die KU 1 eine der Umsatzsteuer vergleichbare Steuer ist, abschließend vom EuGH beantwortet wurde, die Frage…
…könne, verletzt werde. II) Weiters werde die Bw. durch die Kammerumlage - dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz sowie dem Art. 7 B-VG widersprechend - unverhältnismäßig belastet. Laut Bw. führe der Umstand, dass die KU 1 die Leistungskraft nicht berücksichtige dazu, dass zum Teil leistungskräftige Kammermitglieder überhaupt nicht, hingegen…
…April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. März 2011 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das vierte Quartal 2008 sowie das erste bis vierte Quartal 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß § 122 Abs. 1 Wirtschaftskammergesetz (in der…
…von € 19.826,34 ergibt, den die Bw. aber ihrer Ansicht nach nicht schuldet. Die Bw. erhob mit Schriftsatz vom 8. Juni 2011 Berufung gegen die og. Bescheide und führte ausdrücklich aus, die Berufung richte sich "gegen die Festsetzung der Kammerumlage 1 für 01…
…16.6.2009, RV/0462-L/09, 26.8.2009, RV/2116-W/09). Zusammenfassend dargestellt kam der Unabhängige Finanzsenat in diesen Entscheidungen - die Berufungsvorbringen stimmen mit dem gegenständlichen Berufungsvorbringen inhaltlich weitestgehend überein - unter Hinweis auf die Ausführungen von Laudacher zur Gemeinschaftsrechtskonformität der Kammerumlage 1…
…sind Kammerumlagen Abgaben iSd BAO, deren Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das WKG nichts Abweichendes normiert. 2.2. Vergleich zwischen der 6. MwSt-RL und der MwStSyst-RL Aus einem Vergleich zwischen der 6. MwSt-RL und der MwStSyst-RL ergibt sich Folgendes: Art 17…
…verbunden ist, verstößt die Kammerumlage nicht gegen Art. 33 der 6. MwSt-RL. Da Art. 33 unverändert in Art. 401 der MwStSyst-RL übernommen wurde, gelten die Ausführungen betreffend 2002 bis 2006 auch für das Jahr 2007. 2.5. Verstoß gegen Art. 17 Abs. 2…
…für die Bestimmung der von den Kammermitgliedern für die Kammerfinanzierung zu leistenden Beträge. In der Tatsache, dass der Gesetzgeber als Kriterium für die Bemessung der Kammerumlage 1 die Umsatzsteuer für Leistungsbezüge normiert hat, kann der Unabhängige Finanzsenat keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung erkennen…
…für die Bestimmung der von den Kammermitgliedern für die Kammerfinanzierung zu leistenden Beträge. In der Tatsache, dass der Gesetzgeber als Kriterium für die Bemessung der Kammerumlage 1 die Umsatzsteuer für Leistungsbezüge normiert hat, kann der Unabhängige Finanzsenat keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung erkennen…
…Mai 2011 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für das erste Quartal 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 21. April 201 gab die Berufungswerberin (Bw.) dem Finanzamt bekannt, dass sie für das 1…
…die Kammerumlage dem Unionsrecht in keiner Weise widerspricht. Da der Unabhängige Finanzsenat an Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs gebunden ist, besteht auch für die Abgabenbehörde zweiter Instanz keine Veranlassung zu diesem Schritt. Die Berufung war daher im Hinblick auf die Entscheidung VwGH 28.04.2011, 2009/15…
…verbunden ist, verstößt die Kammerumlage nicht gegen Art. 33 der 6. MwSt-RL. Da Art. 33 unverändert in Art. 401 der MwStSyst-RL übernommen wurde, gelten die Ausführungen betreffend 2002 bis 2006 auch für das Jahr 2007. 2.5. Verstoß gegen Art. 17 Abs. 2…
…Art 401) nicht gegeben ist, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe ist und dass auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt werden (vgl. dazu auch Laudacher in SWK 2009, T 145, und die dort zitierte Lehre…
…die anderen ("Zahler") umso stärker belastet würden. Vier von zehn Kammermitgliedern würden keine Kammerumlage 1 zahlen. Somit sei eine wettbewerbsverzerrende Begünstigung der "free rider" gegeben. Artikel 87 EG (nunmehr Artikel 107 AEUV) soll verhindern, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen…
…Die Bw. führte dazu im Wesentlichen folgendes aus: Die Berufung richte sich gegen die Vorschreibung der Kammerumlage I in Höhe von EUR 45.479,82, die damit von der erfolgten Selbstberechnung von EUR Null abweiche. Die Bestimmung des Art 168 MWSt-Systemrichtlinie sei eindeutig, genau…
… 122 WKG diese Beträge der Umlagepflicht unterzieht und somit den Vorsteuerabzug in einer Weise eingeschränkt, die nach der MWSt-Systemrichtlinie nicht ausdrücklich zugelassen ist." Mit Bescheid vom 23. Mai 2011 setzte das Finanzamt die Kammerumlage (§ 122 Wirtschaftskammergesetz) für 01-03/2011 wie folgt fest: |…
…die anderen ("Zahler") umso stärker belastet würden. Vier von zehn Kammermitgliedern würden keine Kammerumlage 1 zahlen. Somit sei eine wettbewerbsverzerrende Begünstigung der "free rider" gegeben. Artikel 87 EG (nunmehr Artikel 107 AEUV) soll verhindern, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen…
…Art 401) nicht gegeben ist, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe ist und dass auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht durch das WKG in diesem Zusammenhang nicht verletzt werden (vgl. dazu auch Laudacher in SWK 2009, T 145, und die dort zitierte Lehre…