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EAS 3266Britische Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0053-IV/4/201227.01.2012

…doch besteht auch hier grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens, soweit sich nicht aus einem Doppelbesteuerungsabkommen anderes ergibt. Gemäß Art. 10 Abs. 4 des DBA-Großbritannien hat Großbritannien das Recht, den Gesamtbetrag der Dividende einschließlich des Körperschaftsteuerguthabens (im vorliegenden Beispiel sonach 100) einer 15…

KStR 2013 Rz 1576–158229.5 Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.529.5 Kapitalertragsteuer Rz 1576: Insoweit die durch Steuerabzug einbehaltene Kapitalertragsteuer auf veranlagte Einkünfte entfällt, ist sie auf die Körperschaftsteuerschuld anzurechnen (siehe EStR 2000 Rz 7580). Sind die kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte nicht im Rahmen der Veranlagung zu erfassen, hat der Kapitalertragsteuerabzug Endbesteuerungswirkung (§ 97 EStG 1988…

EAS 1981Auslandssteueranrechnung und Mindest-KÖSt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 747/1-IV/4/0216.01.2002

Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…

KStR 2013 Rz 1180–118216.2.1.5 Wirkungsweise
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

16.2.1.5 Wirkungsweise Rz 1180: Da Beteiligungserträge steuerfrei bleiben, lösen sie die Anwendung des § 12 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1267 bis 1288) aus. Für Beteiligungen iSd § 10 KStG 1988 gilt auch § 12 Abs. 3 KStG 1988 (siehe Rz 1289 bis 1306…

EStR 2000 Rz 38929.3.10 Ausschluss der Übertragbarkeit bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

9.3.10 Ausschluss der Übertragbarkeit bei Körperschaften Rz 3892a: Der Anwendungsbereich des § 12 EStG 1988 wird durch das Steuerreformgesetz 2005 auf natürliche Personen (Einzelunternehmer, Mitunternehmer als natürliche Person) eingeschränkt. Der Ausschluss von Körperschaften tritt stichtagsbezogen für stille Reserven ein, die nach dem 31. Dezember…

KStR 2013 Rz 1519–152128.3 Tarifbegünstigungen (§ 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.328.3 Tarifbegünstigungen (§ 23 KStG 1988) 26.3.128.3.1 Freibetrag für begünstigte Zwecke Rz 1519: Der Gemeinnützigkeitsfreibetrag ist eine Tarifbegünstigung im weiteren Sinne. Voraussetzung für das Geltendmachen des Freibetrages ist das Vorliegen einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Körperschaft. Siehe…

StiftR 2009 Rz 124–1273.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…

KStR 2013 Rz 820–833Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

Kapitalertragsteuer a) Tragung der Kapitalertragsteuer Rz 820: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Ausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

  Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

3.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften 3.3.1 Körperschaften, die nach UGB rechnungslegungspflichtig sind Rz 399: Bei Körperschaften, die auf Grund ihrer Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind (siehe EStR 2000 Rz 403), sind gemäß § 7…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…

KStR 2013 Rz 166–1702. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…

KStR 2013 Rz 1480–148527.1.2 Betriebliche Einkünfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.227.1.2 Betriebliche Einkünfte Rz 1480: Zu den betrieblichen Einkünften siehe EStR 2000 Rz 7911 bis 7950. Rz 1481: Ein als juristische Person organisiertes ausländisches Orchester ist mit seinen Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit im Inland beschränkt steuerpflichtig (VwGH 14.3.1990, 86…

EAS 2183KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/64-IV/4/0210.12.2002

Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt…

EAS 745Gewinnausschüttung an eine neue deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

  Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…

KStR 2013 Rz 369–3743.2.4 Verlustausgleichsbeschränkungen für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.2.4 Verlustausgleichsbeschränkungen für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften 3.2.4.1 Stille Beteiligung Rz 369: Verlustanteile einer Körperschaft als echter stiller Gesellschafter (stille Beteiligung, die nicht zum Betriebsvermögen gehört, bspw. stille Beteiligung einer Privatstiftung) sind gemäß § 27 Abs…

KStR 2013 Rz 4849. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 15 und 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

9. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 15 und 16 EStG 1988) Rz 484: Die §§ 15 und 16 EStG 1988 sind auch für den Bereich der Körperschaften anzuwenden, soweit die betroffenen Körperschaften nicht unter § 7 Abs. 3…

KStR 2013 Rz 385–3893.2.6 Sonderfälle
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.2.6 Sonderfälle 3.2.6.1 Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts Rz 385: Jeder Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist für sich nach § 2 Abs. 1 KStG 1988 ein eigenes Körperschaftsteuersubjekt (für den Bereich der Umsatzsteuer liegt ein einziges…

KStR 2013 Rz 1424–142626.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.226.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung…