RIS AI
5 Treffer1558 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2392–23946.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu einer Gruppe zusammengefasst und entsprechend bewertet werden (dazu EStR Rz 2315 ff). Unentgeltlich zugeteilte und entgeltlich erworbene Zertifikate können nicht zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Werden unterjährig CO2-Emissionszertifikate für den überhöhten Jahresausstoß angeschafft, sind sie mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren…

UFSZ3K ZRV/0235-Z3K/08Kleine unabhängige Brauereien - keine Unabhängigkeit bei personellen Verflechtungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.01.2010

…deren gemeinsamer Jahresausstoß 200.000 hl nicht übersteigt, können die Brauereien als eine einzige kleine unabhängige Brauerei behandelt werden. Damit muss eine Brauerei, um in den Genuss der Biersteuerermäßigung zu kommen, zwei Voraussetzungen erfüllen, nämlich 1) eine quantitative Voraussetzung hinsichtlich ihres höchstmöglichen Jahresausstoßes an Bier…

UFSZ3K ZRV/0234-Z3K/08Kleine unabhängige Brauereien - Abhängigkeit bei personellen Verflechtungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.01.2010

…deren gemeinsamer Jahresausstoß 200.000 hl nicht übersteigt, können die Brauereien als eine einzige kleine unabhängige Brauerei behandelt werden. Damit muss eine Brauerei, um in den Genuss der Biersteuerermäßigung zu kommen, zwei Voraussetzungen erfüllen, nämlich 1) eine quantitative Voraussetzung hinsichtlich ihres höchstmöglichen Jahresausstoßes an Bier…

ZK-25902.6.7. Ausbeute
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.7. Ausbeute | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 5, 255 | - | - | - Der Begriff ist in Art. 5 Z 38 UZK definiert: Die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die bzw. der bei der Veredelung…

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…