6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
…Genauigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit usw.). Als spezieller Inventurgrundsatz ist insbesonders der Grundsatz der Nachprüfbarkeit anzusehen (VwGH 2.10.1964, 1179/63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Rz 2103: Für die Grundaufzeichnungen (zB Unterlagen der Inventurplanung…
6.7 Umlaufvermögen 6.7.1 Vorräte 6.7.1.1 Allgemeines Rz 2307: Zu den Vorräten zählen insbesondere Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren und noch nicht abrechenbare Leistungen. Rz 2308: Im Speziellen zählen dazu: der angeschaffte Bodenschatz (zB Schotter) bei Abbaubetrieben…
4.1.10 Betriebsvermögen 4.1.10.1 Allgemeines Rz 449: Betriebsvermögen iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist das Reinvermögen des Betriebes, dh. der Saldo zwischen Aktiven und Passiven. Für die richtige Gewinnermittlung ist nicht nur eine vollständige Erfassung des Betriebsvermögens, sondern auch die…
…Richtigkeit, Genauigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit usw.). Als spezieller Inventurgrundsatz ist insbesondere der Grundsatz der Nachprüfbarkeit anzusehen (VwGH 2.10.1964; 1179/63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Als Inventurergebnis sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Einzelwerten…
…Richtigkeit, Genauigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit usw.). Als spezieller Inventurgrundsatz ist insbesondere der Grundsatz der Nachprüfbarkeit anzusehen (VwGH 2.10.1964, 1179/63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Für die Grundaufzeichnungen (z.B. Unterlagen der Inventurplanung…
…besteht die Inventurvereinfachung in einer Zusammenfassung verschiedener Wirtschaftsgüter schon bei der Bestandsaufnahme. Die zu einer Gruppe gehörenden verschiedenen Wirtschaftsgüter werden nicht mehr gesondert nach Art und Menge erfasst; die mengenmäßige Aufnahme der Gruppe erfolgt insgesamt nach den allgemeinen Inventurgrundsätzen (vgl. Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz 1988…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
4.2.1.3 Umlaufvermögen 4.2.1.3.1 Allgemeines Rz 615: § 198 Abs. 4 HGBUGB definiert als Umlaufvermögen Gegenstände, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zur Bedeutung des Begriffes "dauernd" siehe Rz 607. Umlaufvermögen ist nach objektiv erkennbaren Kriterien zum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Richard Zips gegen die Bescheide des Finanzamtes f.d. 6.,7. u. 15. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 1999, Körperschaftsteuer für 1996 und 1997 und Haftung für Kapitalertragsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
4.1.2 Arten der Gewinnermittlung im EStG 1988 Rz 414: Das Einkommensteuergesetz kennt vier Arten der Gewinnermittlung: Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 417 ff) Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 (siehe RzRz 430a ff 426 ff) Überschuss der Betriebseinnahmen…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch HFP, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 20.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21.02.2017, x betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte iHa auf die vorstehenden Ausführungen zu Recht. Auch die angewandte Schätzungsmethode war eine solche, die ein Ergebnis der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gewährleistete, welches den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahekam. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.5.1997, 95…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in den Beschwerdesachen ***11***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerden vom 18. Jänner 2019 gegen die beiden Bescheide des ***FA*** vom 18. Dezember 2018, Steuernummer ***10***, betreffend Grunderwerbsteuer (Kaufvertrag vom ***14*** mit ***13*** und…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…