…der Anspruch besteht. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach…
9.3.3 Insolvenz-AusfallgeldEntgelt Rz 678a: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 zählt das Insolvenz-AusfallgeldEntgelt, das durch den Insolvenz-AusfallgeldEntgelt-Fonds ausgezahlt wird, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daher beziehen auch freie Dienstnehmer, an die Insolvenz-AusfallgeldEntgelt durch…
8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für…
31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…
21.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1177a: Bei Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gilt hinsichtlich der Ausstellung bzw. Übermittlung der Lohnzettel Folgendes: Für das laufende Kalenderjahr ist von der auszahlenden Stelle bis zum…
42.5.7 § 19 EStG 1988 Rz 10635: § 19 EStG 1988 - Zufluss von Geschäftsführerbezügen (Rz 635) (1999) Anlässlich der großen Zahl von Insolvenzverfahren ergibt sich in der Lohnsteuerprüfungspraxis immer häufiger das Problem, ob insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge…
19.8.5 Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988) Rz 1107: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 betrifft Nachzahlungen im Insolvenzverfahren unabhängig davon, ob sie vom Insolvenz-Entgelt-Fonds geleistet werden oder nicht (zB nicht gesicherte Ansprüche). Im Einzelnen…
19.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1116: Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen, sind wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch THOMASER & ROTH Steuerb GmbH & Co KG, Beckmanngasse 6, 1140 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 09.07.2018, betreffend…
…vorliege. Die Einkünfte seien mit dem im Feststellungsverfahren ermittelten Betrag (Verlust in Höhe von 333, 86 €) angesetzt worden. Zudem seien die nachträglich übermittelten Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds der Besteuerung unterzogen worden. In der Begründung zum (geänderten) Einkommensteuerbescheid 2008 vom selben Tag wurde ausgeführt, gem…
26a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988) 26a.1 Allgemeines Rz 7269: In den in § 36 Abs. 2 EStG 1988 genannten Fällen von Schulderlässen hat eine Steuerfestsetzung in Höhe der auf die nachgelassene Quote entfallenden Einkommensteuer zu unterbleiben. Rz 7269a: Für die…
31.8 Lohnzettelausstellung zum Stichtag der Insolvenzeröffnung Rz 1233a: Dem Insolvenzverwalter kommt während des laufenden Insolvenzverfahrens die Stellung des Arbeitgebers zu (zB Führung eines Lohnkontos, Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer). Bei Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Arbeitgebers ist durch den Insolvenzverwalter ein Lohnzettel…
…in den die Auflösung des Dienstverhältnisses fällt, hingegen die "bedingte" Kündigungsentschädigung (Kündigungsentschädigung für den drei Monate übersteigenden Zeitraum) erst im jeweils betroffenen Monat anzusetzen ist. Das Bundesfinanzgericht schließt sich dieser Rechtsauffassung an. Bezüglich des beschwerdegegenständlichen Insolvenzentgelts kommt es auf Grund der Fiktion des § 19 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 25. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. September 2023 betreffend Säumniszuschlag 2023 Steuernummer ***BFStNr*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…
…1988 herausgenommen wurden. Die im Zuge der Wiederaufnahme vorgeschriebene Nachforderung fiel zur Gänze weg und eine Gutschrift in Höhe von 20,00 € wurde bescheidmäßig festgesetzt. Der Zinsenbescheid wurde automatisch angepasst. Aufgrund der nachträglichen Übermittlung eines Lohnzettels vom Insolvenzentgeltfond, liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand gem. § 41 Abs…
12.8.19 Konkurs Rz 901a: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur…
…entsprechende Besprechung im Rahmen der Prüfung bei der X Bau GmbH verwiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer die Beschwerde mit der Begründung, dass erst nach einem endgültigen Ergebnis vom Insolvenzentgeltfonds (IEF) eine geänderte Arbeitnehmerveranlagung für 2013 durchgeführt werden könne. Vom Masseverwalter seien alle Forderungen des Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 04.11.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, vom 27.10.2015, ERFNR. 1/2015-GVG 14, betreffend…