…wirtschaftlichen Eigentums anzusehen ist (siehe Rz 763). Angefangene Jahre sind dabei voll zu berücksichtigen. Im Falle einer Umwidmung ist der Zeitraum für die Berechnung des Inflationsabschlages ab dem Zeitpunkt der Umwidmung zu berechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umwidmung vor 1988 stattgefunden hat oder…
…der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Ergänzend zur Beschwerde wurde ua ausgeführt, dass in der Beschwerdevorentscheidung der geltend gemachte Inflationsabschlag bei der Veräußerung von Grund und Boden nicht berücksichtigt worden sei. Auch sei ein zu geringer Wert der Materialvorräte angesetzt worden. Die in der Niederschrift der…
…3.2017, G 3/2017, eine solche Berechnung des Inflationsabschlages als unsachlich und damit gleichheitswidrig erwiesen. Nach der Übergangsvorschrift des § 124b Z 276 EStG ist die neue durch das StRefG 2015/2016 geschaffene Rechtslage erstmalig auf Veräußerungen nach dem 31.12.2015 anzuwenden. Abzustellen ist…
…Grund von Unterschieden in der Gewinnermittlung der Veräußerungserlös (zum Veräußerungserlös siehe auch Rz 6655) weiterhin auf Grund und Boden einerseits und auf Gebäude und/oder grundstücksgleiche Rechte aufzuteilen. Nur für Grund und Boden besteht die Möglichkeit bzw. Pflicht der Berücksichtigung eines Inflationsabschlages nach § 30 Abs…
…auch in diesen Fällen steuerwirksam aufzulösen. Ein Inflationsabschlag ist für die Grund und Boden-Rücklage auch bei Veräußerungen vor dem 1.1.2016 nicht zu berücksichtigen. Rz 709a: Im Falle des Ausscheidens nach dem 31.3.2012 durch Veräußerung (Verkauf, Tausch) liegt ein steuerpflichtiger Vorgang…
…Veräußerung entstandene Minderbeträge aus Vorsteuerberichtungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Grundstücke sind nicht abzugsfähig (siehe Rz 776). Zuletzt ist von dem derart ermittelten Betrag ein Inflationsabschlag gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 bei Veräußerungen vor dem 1.1…
…Wird aus der Grundstücksveräußerung ein Verlust erzielt, kommt die Berücksichtigung eines Inflationsabschlages nicht in Betracht. Beispiel: | Veräußerungserlös aus 10/2013 | 100.000 | - Anschaffungskosten 5/2002 (uU adaptiert) | -60.000 | - Kosten Selbstberechnung | -1.000 | vorläufige Einkünfte nach § 30 Abs…
…weshalb davon auszugehen ist, dass die Faktoren der Geldentwertung und der Weitergabe von Preissteigerungen bereits in den bestehenden Bandbreiten berücksichtigt sind. Wird nun zusätzlich aus der Unternehmensbewertung ein Inflationsabschlag entlehnt, führt das zu einer Herabsetzung des Zinssatzes, der es an einer sachlichen Rechtfertigung gänzlich fehlt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
…Steuerhängigkeit zum Stichtag 31.3.2012 (und damit grundsätzlich auch die Behaltedauer) wesentlich. Die Behaltedauer ist im Rahmen der Regeleinkünfteermittlung überdies für den Inflationsabschlag bei Veräußerungen vor dem 1.1.2016 bedeutsam. In Bezug auf ausländische Grundstücke siehe Rz 6631. Grundstücksbegriff Rz 6621: § 30 Abs…
…6660), die uU zu adaptieren sind (siehe Rz 6661) | - | Kosten der Meldung und Abfuhr (siehe Rz 6666) | - | Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gemäß § 6 Z 12 EStG 1988 | - | Inflationsabschlag ab 11. Jahr (nur für Veräußerungen vor dem 1.1.2016; siehe…
…Die Anschaffung der Liegenschaften erfolgte mit 23.12.1997. Es ist daher ein Inflationsabschlag von 10 % zu berücksichtigen […]“. Am 19.09.2017 wurde vom Steuerberater des Beschwerdeführers (Bf.) Beschwerde eingebracht und beantragt, die festgesetzte Steuer um den Betrag von € 5.702,21 zu…
…30c anfallenden Kosten und um anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtungen gemäß § 6 Z 12; – 2% jährlich ab dem elften Jahr nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder späteren Umwidmung, höchstens jedoch um 50% (Inflationsabschlag); dies gilt nicht, soweit der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs…
…EStG 1988 sei der Abzug von Werbungskosten bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen nicht zulässig. Die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung seien daher (nach Adaptierung des mit 14 % geltend gemachten Inflationsabschlages) aufgrund der ausgeübten Regelbesteuerungsoption lediglich mit -3.288,01 € zu erfassen, wobei dieser Verlust gemäß …
…EStG 1988 sei der Abzug von Werbungskosten bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen nicht zulässig. Die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung seien daher (nach Adaptierung des mit 14 % geltend gemachten Inflationsabschlages) aufgrund der ausgeübten Regelbesteuerungsoption lediglich mit -3.288,01 € zu erfassen, wobei dieser Verlust gemäß …
…Inflation erzeugter Scheingewinnes komme, nämlich weil der steuerpflichtige Gewinn durch eine inflationsbedingte Geldentwertung entstanden sei. Für den für gewisse Fälle eingeführten Inflationsabschlag von 2% bis 50% fehle jede sachliche Rechtfertigung. Zu einem sachgerechten Ergebnis könnte nur die Berücksichtigung der tatsächlichen Inflation führen. Über die…
…erfolgen. Dies ist insbesondere für jene Fälle vorgesehen, in denen die Anschaffungskosten (samt Herstellungs- und Instandsetzungskosten bei bebauten Grundstücken) einschließlich eines in diesem Fall anzuwendenden Inflationsabschlages bei Veräußerungen vor dem 1.1.2016 höher als 86% (bzw. höher als 40% bei umgewidmeten Grundstücken) sind. Auf…
…963.725,33 Euro) sowie der Verbindlichkeiten (2.233.968,53 Euro) und dem Abtretungspreis (990.578,25 Euro)] in Höhe von 10.784,18 Euro zuzüglich der Besserungszahlung in Höhe von 2.075,69 Euro und abzüglich eines Inflationsabschlags in Höhe von 4 % bzw…
…963.725,33 Euro) sowie der Verbindlichkeiten (2.233.968,53 Euro) und dem Abtretungspreis (990.578,25 Euro)] in Höhe von 10.784,18 Euro zuzüglich der Besserungszahlung in Höhe von 2.075,69 Euro und abzüglich eines Inflationsabschlags in Höhe von 4 % bzw…
…Ein allfälliger Inflationsabschlag für die gesamten Einkünfte (Veräußerungsgewinn und Aufwertungsbetrag) wäre in diesem Fall bei einer Veräußerung vor dem 1.1.2016 ab dem Zeitpunkt der Anschaffung zu berechnen. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 kann kein Inflationsabschlag mehr berücksichtigt werden. Rz 704c: Ein…