…Eine Zollanmeldung zu gestellten Waren müsse gewisse Mindesterfordernisse (Identitätskriterien) erfüllen, welche sich aus der Beschreibung der Anmeldefenster 31 und 35 im Anhang 37 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ergeben würden. Bei diesen Identitätskriterien handle es sich um die zur Erkennung der Waren als auch der…
…Dabei handelt es sich um die zum Erkennen der Waren und der Warenmenge erforderlichen Angaben. Diese Mindesterfordernisse beziehen sich auf Angaben zur eindeutig feststellbaren Identität der in der Zollanmeldung angeführten Waren mit den gestellten Waren. Dementsprechend sind folgende Identitätskriterien/-merkmale maßgeblich: a)Zeichen und Nummern…
…Warenmengen erforderlichen Angaben. Diese Mindesterfordernisse beziehen sich auf Angaben zur eindeutig feststellbaren Identität der in der Zollanmeldung angeführten Waren mit den gestellten Waren. Maßgeblich als Identitätskriterien bzw. -merkmale sind dabei insbesondere Zeichen und Nummern sowie die Anzahl und Art der Packstücke (bzw. bei unverpackten Waren…
3.4. AEO-Kriterien Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über das Verhältnis zwischen AEO-Bewilligungstyp und AEO-Kriterien und verweist auf die verbindlichen Rechtsgrundlagen und die erläuternden Abschnitte in den Leitlinien. Letztere korrespondieren vom Strukturaufbau her mit dem Fragenkatalog zur Selbstbewertung: | AEO-Kriterium…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
3. Verfahrensgrundsätze 3.1. AEO-Bewilligungen Wirtschaftsbeteiligten im Sinne des Artikels 5 Z 5 UZK, die die Voraussetzungen der Art. 39 UZK und Art. 24 bis 28 UZK-IA erfüllen, wird auf Antrag der AEO-Status bewilligt. Der Status wird in Form von AEOC- oder…
2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…
3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…
Abschnitt 6 Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang | D.E. Nr. | Alt D.E. Nr. | Datenelement / Bezeichnung des Datenelements/der KlasseDatenklasse | Bezeichnung des Datenunterelements/der Datenunterklasse | Bezeichnung des Datenunterelements | F20 | F21 | F22 | F23 |…
3. Kriterien der Ordnungsmäßigkeit - nähere Spezifizierung 3.1. Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit Im Allgemeinen Erfüllung der Rechtsvorschriften der Ordnungsmäßigkeit - siehe Abschn. 2. Im Besonderen Das Vorhandensein einer entsprechenden "Einrichtung nach § 131 Abs. 2 und 3 BAO" (siehe Abschn. 2.1. Pkt. 7) zur Sicherung der…
Titel I Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen (*) Kapitel 1 Formate | Datenelement/ -klasse Datenunter- element/ -unterklasse Datenunter- element Nummer | Daten- element/ -klasse Bezeichnung | Datenunter- element der Datenunter- klasse Bezeichnung | Datenunter- element Bezeichnung | For- mat | Code…
39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.01.2011, betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene…
Abschnitt 3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Artikel 24 Einhaltung der Vorschriften (Artikel 39 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Ist der Antragsteller eine natürliche Person, gilt dieDie Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe a des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller und gegebenenfalls der Beschäftigte des Antragstellers…
Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden (Anhang I der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013) 1. Geschlossener Ring Einmalig gekennzeichneter, nahtlos verschlossener und gewerblich hergestellter Beinring mit einem Nummerncode, dem ein "A" als Kennung für Österreich vorangestellt sein muss. Ein geschlossener Ring muss eine derartige Größe haben, dass er nach vollständigem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Ltd, (Bf.) vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24.05.2016…