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5 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…Predigt als auch durch schriftliche Publikationen, welche die göttliche Lehre verbreiten und vertiefen. Die Unterbringung und Verpflegung von Exerzitienteilnehmern kann aber nur dann als eine mit der Hoheitstätigkeit untrennbar verbundene Nebentätigkeit angesehen werden, wenn sie ausschließlich im Rahmen eines Exerzitienkurses erfolgt. Trifft dies nicht zu…

UStR 2000 Rz 6383a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…der B, gilt sie für die Bestimmung des Leistungsortes der Beratungsleistung dennoch als Unternehmer. Beispiel 2: Die österreichische Gemeinde G, die neben ihrer Hoheitstätigkeit auch unternehmerisch tätig ist, gibt eine Studie über Organisations- und Arbeitsabläufe der (hoheitlichen) Gemeindeverwaltung und deren Verbesserung in Auftrag. Der Auftragnehmer…

UFSF RV/0200-F/10Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…zahlreiche Österreicher und Österreicherinnen in Liechtenstein arbeiteten, sei es beim Staat oder bei den Gemeinden. Entweder müssten alle diese "Grenzgänger", die keine "Hoheitstätigkeit" in Liechtenstein ausübten, Steuer zahlen oder keiner von ihnen. Das Finanzamt Feldkirch als Behörde müsse dem nachgehen. Wenn er der einzige sei…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag-Ganner-Halbmayr-Mitterer SteuerberatungsgmbH, 4040 Linz, Pillweinstraße 30, vom 25. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch ADir. Manfred Vogler, vom…

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 23 Z 2 KStG 1988) 1.2.1.2.1 Begriff und Hoheitsbetriebe 1.2.1.2.1.1 Allgemeines Rz 35: Die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts sind als solche nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sie unterliegen…