10.3.5. Schwimmbäder, Thermalbehandlung 10.3.5.1. Begünstigte Umsätze von Schwimmbädern Rz 1393: Die Begünstigung wird unabhängig vom Rechtsträger des Bades gewährt. Betroffen sind somit Hallen- oder Freibäder öffentlich-rechtlicher Körperschaften (= Betriebe gewerblicher Art), ebenso wie Vereins- und Privatbäder. Dies gilt unabhängig…
…definiert, weshalb auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist. Demnach gilt als Thermalbehandlung die medizinische Nutzung der Wärme oder allgemeiner von Temperaturänderungen zu therapeutischen Zwecken. Dazu gehören die Verabreichung von Thermalbädern, Dampf- und Heißluftbädern, aber wohl auch von Kneipbädern und ferner der "normale" Saunabetrieb (vgl. Ruppe, UStG³…
…Verkehrsauffassung abzustellen. Thermalbehandlung ist danach die medizinische Nutzung der Wärme oder allgemeiner von Temperaturänderungen zu therapeutischen Zwecken. Dazu gehört die Verabreichung von Thermalbädern, Dampf - und Heißluftbädern, aber wohl auch von Kneippbädern, ferner der Saunabetrieb. Keine "normale" Saunabenützung liegt - so Berger - Bürgler - Kanduth-Kristen - Wakounig, UStG…