Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. Die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsperson selbständig oder nichtselbständig (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt. Diesbezügliche Musterverträge finden…
…33/1993, anzusehen (siehe EStR 2000 Rz 1616). Erfolgt die Betreuung (Pflegetätigkeit) im Privathaushalt der betreuungsbedürftigen Person durch Dritte (kein im Familienverband lebender Angehöriger) kann diese Betreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz im Rahmen einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit erfolgen. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken von einer…
…VwGH vom 10. November 2004, 2003/13/0018). Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten im Inland kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. Die Beurteilung der Frage, ob die Betreuungsperson selbständig oder nichtselbständig (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig…
…Nach 14 Tagen kehre ich wieder zu meiner Arbeitsstätte, an der ich ein Dienstzimmer habe bzw. haben muss, zurück. Für dieses Dienstverhältnis gelten die Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes (§ 1 Abs. 3 lit. 3 und 5). Ich muss also für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft…
…936,90 | 3.2 Aufwendungen für Betreuungskosten - EUR 16.457,07: Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige oder nichtselbständig tätige Betreuungspersonen erfolgen. Aufwendungen für die Betreuung eines Steuerpflichtigen können - wie bei einer Heimbetreuung - ab dem…
…Fehlhandlung ist, war ein notwendiger Bedarf an staatlichen Hilfeleistungen der Mutter der Bf. in einem Pflegeheim zum Zeitpunkt der Schenkung der Liegenschaft am ZZ.ZZ.2000 für die darauffolgenden fünf Jahre im Vorhinein nicht vorherzusehen. Tatsache ist, dass das Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007…
…Anspruch auf Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag besteht. Der Erlass des BMF vom 3.12.2007, BMF-010222/0221-VI/7/2007, bietet eine "Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz". Der Bf. führt nicht aus, welche Ausführungen dieses Erlasses für die Beurteilung des…
…Tagen" angesichts der Kosten eines Pflegeheims zu einer existenzbedrohenden Lage für den Erben führe. Wenngleich das Bundespflegegeldgesetz erst am 1. Juli 1993 (BGBl. I Nr. 110/1993) und das Hausbetreuungsgesetz, das die Betreuung von Personen in privaten Haushalten regelt, erst am 1. Juli 2007 (BGBl…
…und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit entscheidend. Rechtsgrundlage für die Personenbetreuung wurde durch das Hausbetreuungsgesetz -HBeG geschaffen. § 1 Abs. 2 HBeG regelt die…
…und Glaubwürdigkeit. Daraus resultiert, dass keine Arbeitsverhältnisse zu Privathaushalten im Sinne des § 3 Abs 2 Hausbetreuungsgesetz BGBl I Nr. 33/2007 idF BGBl I Nr. 57/2008 (HBeG) (eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Personen zumindest mit der Pflegestufe 3) bestanden haben und daher §…
…berücksichtigt werden, dass ihr Sohn 2011 noch 5 Monate auswärts studiert habe und ihr dadurch erhebliche Kosten erwachsen seien. Zumindest aliquot müsste dies als außergewöhnliche Belastung gewertet werden. Für ihr Dienstverhältnis würden die Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetztes (§ 1 Abs. 3 lit 3 und 5) gelten. Das…
…9 Stunden und 45 Minuten und am Freitag 8 Stunden und 45 Minuten. Die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern sind gesetzlich geregelt. Bei Betreuung von Personen mit Pflegestufe 3 in deren Privathaushalten sind die arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes – HBeG 2007 idgF anzuwenden (§ 3 HBeG). Da der Bf…
…W/04 die Anerkennung pflegebedingter Fahrtkosten bestätigt. Die nahen Verwandten haben unstrittig Pflegeleistungen (2-3xpro Woche) übernommen, deren steuerliche Berücksichtigung durch die Einführung des Hausbetreuungsgesetzes (gültig ab 1.7.2007) untermauert wurde. Sollte daher eine Berücksichtigung der Fahrtkosten unter der Kennzahl 435 nicht möglich sein…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., W. gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 16.05.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache B.F. , über die Beschwerde vom 31.05.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25.05.2016, betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. März 2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Dezember 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Statt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des FA vom 18. Dezember 2000 betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2000 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955), EW-AZ XY, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Betreffend der Vertretungsmöglichkeit wurde dies vom UG1 verneint, allerdings für Urlaub oder Krankheit im Sinne dessen, dass die anderen die Arbeit mitmachen würden bejaht. Allerdings sei es niemals zu einer Vertretung seiner Person gekommen. Dazu ist zu sagen, dass auch unstrittig in einem Dienstverhältnis stehende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache der Bf., Adresse gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. März 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Statt gegeben…