IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des XY, Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 22.08.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der…
… 18 Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 von dieser gesetzlichen Höchstbetragsbegrenzung ausgenommen und sohin uneingeschränkt abzugsfähig. Unter gesetzlicher Pensionsversicherung sei aber nur eine inländische gesetzliche Versicherung zu verstehen. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung bei einer ausländischen Einrichtung der Altersversorgung seien daher nicht in unbegrenzter Höhe…
…das FA der Berufung teilweise statt und erkannte die seitens des Bw. an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse geleisteten Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von € 4.113,04 als Ausgaben für eine freiwillige Weiterversicherung (ohne Höchstbetragsbegrenzung) an. Hinsichtlich des weiteren Betrages von € 3.308,20 wies das…
…die Gebühr zwingend vom Höchstbetrag zu bemessen war, wenn ein solcher angegeben war, da dies die unsachliche Konsequenz nach sich gezogen habe, dass bei unbestimmten Leistungsumfängen ohne Höchstbetragsbegrenzung, also mit einem weiteren Leistungsumfang, auf die tatsächliche Leistung abgestellt würde, bei Angabe eines Höchstbetrages - und damit…
…Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 (u.a.) für den Nachkauf von Versicherungszeiten die Höchstbetragsbegrenzung von 40.000 S für die so genannten "Topf- Sonderausgaben" nicht gilt, ändert schließlich ebenfalls nichts am Erfordernis des Abflusses der Prämienzahlung." Der Gerichtshof habe darin klar und deutlich ausgesprochen…