… 237 BAO keine Anwendung. Diesbezügliche Anträge (zB des Haftenden) sind unter dem Gesichtspunkt der Gnadenwürdigkeit gemäß § 187 FinStrG zu behandeln. Rz 1813: Die Entlassung aus der Gesamtschuld führt in der Regel - anders als bei der Löschung und der Nachsicht - auf dem gemeinsamen einheitlichen Abgabenkonto der…
…wenn in Ausübung des Gnadenrechtes gemäß § 187 FinStrG eine Geldstrafe nachgesehen wird. Diesbezügliche Ansuchen sind unter dem Gesichtswinkel der allfälligen Gnadenwürdigkeit zu behandeln. Die Wahrnehmung der zustehenden Gnadenbefugnisse liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Finanzen. 19.6.5. Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1633: Im Nachsichtsverfahren liegt das…
…kann), für die Entscheidung nicht relevant. Zur Frage, wann bzw. ab welchem Prozentsatz der Bezahlung der Geldstrafe ein Bestrafter mit einer Neubewertung der Gnadenwürdigkeit zum dann gegebenen Zeitpunkt rechnen könnte und ob danach wenigstens ein teilweises Nachsehen der Strafzahlungen möglich wäre, ist festzuhalten, dass es…
…frage er, wann bzw. ab welchem Prozentsatz er mit einer Neubewertung der Gnadenwürdigkeit zum dann gegebenen Zeitpunkt rechnen könnte und ob danach wenigstens ein teilweises Nachsehen der Strafzahlungen möglich wäre? Wenn die Unbilligkeit der Nichteinbringlichkeit gnadenwürdig sei, ersuche er auch die Billigkeit der Einbringlichkeit der…
…abzuweisen. Das BMF hat informativ in der das Gnadenansuchen abweisenden Entscheidung ausführlich dargelegt, dass dem Gnadenansuchen auch im Falle des Vorliegens berücksichtigungswürdiger Gründe bei Möglichkeit zur Ermessensübung kein Erfolg beschieden sein hätte können. Im Hinblick auf die persönliche Gnadenwürdigkeit des Bf. liegen spezialpräventive Gründe vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf., AdresseBf., vertreten durch RA Dr. Anton Tschann, Mühlgasse 2, 6700 Bludenz, über die Beschwerde des Bestraften vom 16.12.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Gnadenwerbers vom 12. Februar 2026 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 2026, Geschäftszahl 2025, über die…