IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 29.11.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…behandelte Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen ist. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten…
…behandelte Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen ist. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten…
…Dienstnehmerin mit dem Fahrzeug vorwiegend im betrieblichen Interesse unterwegs gewesen war. Sie hatte als Gebietsvertreterin eines deutschen Unternehmens in Österreich mit dem Dienstwagen unter Verfassung regelmäßiger Tätigkeits- und Wochenberichte Aufträge ihres Dienstgebers auszuführen. Aufgrund der sich daraus ergebenden vorrangigen Zweckwidmung des zur Verfügung gestellten Fahrzeuges…
…X. quasi zwischenfinanziert habe. Über Befragen durch die Amtsvertreterin gab der Zeuge zu Protokoll, dass sich die X. lediglich als "Clearingstelle" verstanden habe, zumal diese die Ablösezahlung an die nachfolgende Gebietsvertreterin wirtschaftlich nicht getragen habe. Es sei gängige Praxis, dass X. den Kundenstock vorfinanziere, um…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. xx.xxxx.19xx, 1xxx Wien, B-Gasse, vertreten durch BKS Steuerberatungs GmbH, 3150 Wilhelmsburg, Untere Hauptstraße 10, vom 8. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr über die Beschwerde der Bf., vom 16. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg – Land, Aigner Straße 10, 5020 Salzburg, vertreten durch Dr. Gerlinde Rieser vom 27. Februar 2017 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mayrhofer u Partner Steuerberatung, Gmundnerstraße 10, 4861 Schörfling am Attersee , über die Beschwerde vom 16.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 21. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 16. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., AdrI., vertreten durch Mag. Thomas Schöberl, Steuerberatungs GmbH, Kärntner Straße 415b, 8054 Graz gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. März 2013, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.19XX, A_whft., vom 17. September 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19. August 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Spruch Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vom 6. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 2002, StrNr 095/7023 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 31.10.2014 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2011 und 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MGI-Graz Steuerberatung GmbH, Jakob-Redtenbacher-Gasse 10/1, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., vom 24.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Dr. Ulrike Stadelmann und Bernd Feldkircher über die Berufung des XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 nach der am 6. Juni 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. November 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 20. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Heidinger - Mag. Scherf Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatung OG, 8184 Baierdorf 220, vom 29. Jänner 2009 bzw. vom 13. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 15. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 01.02.2013 hinsichtlich Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…