BFG RV/5100745/2014Kein völlig untergeordneter Nebenzweck bei zur Verfügung Stellung von Krankenhaus- und Hotelwäsche, Berufskleidung, Saubermatten, deren Ersatz und dazu erforderlicher Logistik
Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018 IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B (Bezeichnung lt.Beschwerde), C, vertreten durch BDO Austria GmbH WP und STB, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien , über die Beschwerde vom 25.04.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde…