1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…
Kapitel 2 Versand Abschnitt 1 Externer und interner Versand Artikel 226 Externer Versand (1) Im externen Versandverfahren können Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder…
0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…
…Spediteur (Gelegenheitsspediteur) besorgen lässt. Ein Besorgen von Beförderungsleistungen ist dann gegeben, wenn ein Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers (des Versenders) im eigenen Namen Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter ausführen lässt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter. Die…
Anhang 10AI Versandbegleitdokument [Grafik] Anhang 10AJ "Versandbegleitdokument Rückschein" [Grafik] Anhang 10AK Fortsetzungsblatt A [Grafik] Anhang 10AL Fortsetzungsblatt B [Grafik] Anhang 10AM Codes für die Kontrollergebnisse Kontrollcodes im Versandverfahren: | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als…
Artikel 303 Überführung von Waren in den Unionsversand (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Nur Waren, die gemäß Artikel 299 verschlossen wurden oder für die andere Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung gemäß Artikel 302 getroffen wurden, werden…
Kapitel 2 Versand Abschnitt 1 Externes und internes Versandverfahren Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 272 Kontrollen und Förmlichkeiten für Waren, die das Zollgebiet der Union verlassen oder wieder in das Zollgebiet der Union verbracht werden (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben b, c, e und f…
1.13. Eisenbahnverkehr Wird eine Ware im Eisenbahnverkehr mit einem Versandschein T1 befördert und endet das mit diesem Versandschein durchgeführte Versandverfahren bei einer Bestimmungszollstelle an der Grenze zu einem Drittland, während die Waren mit dem Beförderungspapier weiterbefördert werden, so ist dieses letztere zusammen mit dem…
Artikel 227 Interner Versand (1) Im internen Versandverfahren können nach den Bedingungen von Absatz 2 Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über ein anderes, außerhalb des Zollgebiets gelegenes Land oder Gebiet befördert werden. (2) Die Beförderung…
1. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit dem Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet verwendet werden, sind nachstehend angeführt. 1.1. Abgangszollstelle - Artikel 1 Z 13 UZK-DA Abgangszollstelle ist die Zollstelle, die die Zollanmeldung für die Überführung der Waren in ein Versandverfahren annimmt…
Artikel 314 Überführung von Waren in den Unionsversand durch einen zugelassenen Versender (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Beabsichtigt ein zugelassener Versender, Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen, so reicht er bei der Abgangszollstelle eine Versandanmeldung ein. Der zugelassene Versender kann das…
Artikel 39 Internes Versandverfahren 1. Bei Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und Beförderung der Unionswaren durch eines oder mehrere Länder des gemeinsamen Versandverfahrens werden die Waren unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen für die gesamte Strecke vom Abgangsbahnhof im Zollgebiet…
Artikel 294 Gemischte Sendungen (Artikel 233226 Absatz 13 Buchstabe b des Zollkodexa und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Sendung kann sowohl Waren, die in das externe Unionsversandverfahren gemäß Artikel 226 des Zollkodex zu überführen sind, als auch Waren, die in das…
Artikel 43 Zugelassener Versender Sind Waren, die von einem zugelassenen Versender in das papiergestützte Unionsversandverfahren für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren zu überführen sind, von der Vorlage des Frachtbriefs CIM als Versandanmeldung und von der Gestellung bei der Abgangszollstelle befreit, so legt die Abgangszollstelle die erforderlichen…
Abschnitt 2 Unionsversand Artikel 233 Pflichten des Inhabers des Unionsversandverfahrens und des Beförderers und Warenempfängers hinsichtlich der im Unionsversand beförderten Waren (1) Der Inhaber des Unionsversands ist für alles Folgende verantwortlich: a)Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb…
1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…
Artikel 141 Warenbeförderung im Versand (1) Artikel 135 Absätze 2 bis 6 sowie die Artikel 139, 140 und 144 bis 149 finden keine Anwendung, wenn sich die Waren beim Verbringen in das Zollgebiet der Union bereits im VersandVersandverfahren befinden. (2) Die Artikel 140 und 144…
4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…
3.3.6. Waren zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr (Artikel 139 UZK-DA) Folgende Waren gelten durch eine Willensäußerung als angemeldet, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden: 3.3.6.1. Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhranmeldung zur Erledigung der vorübergehenden Verwendung…