…Sozialversicherungsbeiträge) seien. Deshalb sei die Sozialversicherung der Bauern in Höhe von ATS 41.307,00 nicht als Zuschlag zum Übergangsgewinn zu berücksichtigen. Der Futtermittelvorrat in Höhe von ATS 340.550,00 sei als Abschlag zum Übergangsgewinn zu berücksichtigen zumal dieser ein Soll-Betrag sei, der…
Anlage 13 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
Anlage 4 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
Anlage 10 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
Anlage 8 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
Anlage 6 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
Anlage 9 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.