…Agrargemeinschaft ist (also keine solche Personengemeinschaft), vorliegt, so ist dem Finanzamt nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften eine Entscheidung der Agrarbehörde beizubringen. Zur Frage des Umfanges der Steuerpflicht siehe Rz 175. Rz 53: Zusammenlegungsgemeinschaften und Flurbereinigungsgemeinschaften im Sinne der Ausführungsgesetze zum Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl. Nr…
…Agrargemeinschaften Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften Bringungsgemeinschaften. Zur Begriffsbestimmung siehe Rz 50 bis 54. Zum Begriff der Siedlungsgemeinschaften siehe ebenfalls Rz 55. 1.2.1.3.6.2.2 Umfang der Steuerpflicht 1.2.1.3.6.2.2.1 Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform und Siedlungsträger, die…