…Zl. vvvv, nicht gefolgt. Da sich der Bf mit keinem Wort gegen die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Abgabenerhöhung wendet und sich auch nach der Aktenlage keinerlei Hinweise auf eine allfällige Unrechtmäßigkeit ergeben, kann sich das BFG in der vorliegenden Begründung darauf beschränken, dass das Zollamt…
…GZ. zzz, betreffend Festsetzung einer Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem…
…für die im Bescheid näher bezeichneten Textilien die Eingangsabgabenschuld in der Höhe von insgesamt € 36.870,47 fest. Gleichzeitig kam es mit diesem Sammelbescheid zur Festsetzung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG in der Höhe von € 1.839,22. Gegen diesen Bescheid erhob…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0067-Z2L/11, wurden gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß Art…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0069-Z2L/11, wurden gegenüber…
…vom 4. Mai 2011, GZ. 111, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Berufungsentscheidung) des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0068-Z2L/11, wurden gegenüber…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…welcher die Abgabenerhöhung vorgesehen ist, erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…der beschwerdeführenden Partei vom 25.7.2022 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich zum Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Mai 2015, 2012/16/0002, wiederum offene Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Ausmaß von € 113.569,38 bedeutet dies Folgendes: Im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof, welcher seiner Überprüfung die Sach- und Rechtslage zu Grunde zu legen hat, die im Zeitpunkt der Erlassung der…