…Verbindungen, welche vor Schulbeginn den Schulort Katzelsdorf erreichen, haben eine Fahrzeit von über einer Stunde. Unseres Erachtens ist daher die außergewöhnliche Belastung anzuerkennen." Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach der teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung vom 7.7.2014 ist nur mehr die Gewährung des Freibetrags gemäß …
…C - E als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt wies dieses Begehren mit folgender Begründung ab: "Da die SchuleAC-E innerhalb einer Entfernung von 80km bzw. 25km liegt und innerhalb einer Stunde Fahrzeit unter Benützung des günstigsten Verkehrsmittel erreichbar ist, kann die auswärtige Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter B abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt begründend aus: "Da die Ausbildungsstelle innerhalb einer Entfernung von 80km liegt und innerhalb einer Stunde Fahrzeit unter Benützung des günstigsten Verkehrsmittels erreichbar ist, konnte die auswärtige Berufsausbildung nicht…
…Bahnhof A nach Innsbruck/Hauptbahnhof, sondern natürlich auch die Strecke von der Bushaltestelle A./ c zum Bahnhof A zu berücksichtigen sei. Die in den Berufungen angeführten aus der Homepage des Verkehrsverbundes Tirol entnommenen Fahrzeiten würden zeigen, dass bezogen auf die Fahrstrecke A. /c nach Innsbruck…
…32 km) gemäß § 2 Abs. 1 ESt-VO (Berufsausbildung-Kinder) dann nicht als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. umgekehrt mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt (vgl. LStR 2002, Rz 881).…
…darunter auch Behördenvertreter, die Auffassung vertreten worden, die Fährzeit sei der Gesamttransportzeit nicht hinzuzurechnen. Entsprechende Protokolle sowie der Schriftverkehr wären dem Zollamt Salzburg/Erstattungen (im Folgenden kurz: ZASE) übermittelt worden, worauf die belangte Behörde vier in der Beschwerdeschrift detailliert angeführte Transporte akzeptiert und die Erstattung…
…zulässig sei, dass trotz Nennung in einer VO zu § 26 Abs. 3 StudienförderungsG die Fahrzeit länger als eine Stunde betrage und dies zutreffe, werde die Stattgabe beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. September 2015 wurde das Pendlerpauschale und der Pendlereuro in beantragter Höhe berücksichtigt, der Pauschbetrag…
…dass trotz Nennung in einer VO zu § 26 Abs. 3 StudienförderungsG die Fahrzeit länger als eine Stunde betrage und dies zutreffe, werde die Stattgabe beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Tochter des Bf. hat im September 2009 das Studium der Betriebswirtschaft an der Karl…
…und vom Studienort zeitlich zumutbar sei. Eine Zumutbarkeit sei nicht gegeben, wenn die tägliche Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt unter Benützung der günstigsten Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde betrage. Dabei sei die Wegzeit vom Wohnort zur Bushaltestelle, sowie die Zeit vom Ankunftsort am…
…innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als nicht innerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …
…Bahnhof B-M nach Bahnhof D-St.E, Regionalbus von St. D Ort nach nach C). Die Fahrzeit betrage insgesamt 12 Minuten. Diese Ausführungen blieben seitens des Bf. unwidersprochen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung…
…sei, läge der Ausbildungsort außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Zum gleichen Ergebnis käme man über die Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut Pendlerrechner betrage diese für die Strecke B – Pinkafeld bei Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr 124 Minuten und nicht wie in der Beschwerdevorentscheidung angegeben…
…Nr. 50/2016) seien diese Verordnungen weiterhin zur steuerlichen Beurteilung des Einzugsbereiches heran zu ziehen. Auch alle bis dahin geltenden und in Rz 883 LSt-Richtlinien 2002 genannten Kriterien seien weiterhin anzuwenden: Bei der Berechnung der Fahrzeit seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach…
…werde, weswegen die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar sei, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem öffentlichen Verkehrsmittel höchstens dreimal solange dauert, als die Fahrzeit mit dem Kfz (laut Routenplaner mindestens 38 Minuten, öffentliches Verkehrsmittel laut eigener Angabe 108 Minuten, Rückfahrt 104 Minuten)…
…Erkenntnis vom 19.9.1995, 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr bestätigt. Daran anknüpfend hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340…
…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…Die kürzeste Strecke (Autokilometer und laut Formular auf ganze Kilometer aufgerundet) zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstrecke betrage 15 km, die Fahrzeit laut Routenplaner 21 Minuten. Zusätzlich beantrage sie den Pendlereuro à 2,00 € je km. Die Bf übermittelte zudem eine Finanzamtsbestätigung der Generali Versicherung…
…vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt, gelte der Ausbildungsort auch als außerhalb des…
…die Bw eine gleitende Arbeitszeit gilt. Laut der von der Bw dem Antrag auf Vorlage der Berufung beigelegten Wegbeschreibung nach einem Internet-Routenplaner für öffentliche Verkehrsmittel betrage die Fahrzeit mit diesen zwischen einer Stunde und zwei Minuten (bei zweimaligem Umsteigen: ÖBB-Postbus A. Straße - Bt…
…und X. betrage lediglich 106 km. Die durchschnittliche Fahrzeit mit dem PKW liege bei 1 h 27 Minuten. Laut Fahrplanauskunft der ÖBB sei die Hinfahrt täglich ab 4:15 und die Rückfahrt bis in die späten Abendstunden möglich. Da in der Berufung keine zusätzlichen Argumente…