Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 10. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 10. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 8. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 16. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 16. Februar 2005, Zl. 610/00000/02/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch Nehm & Coll., Rechtsanwälte, 40237 Düsseldorf, Achenbachstraße 43, Deutschland, vom 17. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 14. Februar 2005, Zl. 610/00000/2/2004, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden…
…1 Tag bestand bei der Arbeitsbeendigungszeit (21:30) keine öffentl. Verkehrsmittelverfügbarkeit; an 5 Tagen ergab sich eine 3fache Fahrzeitüberschreitung; an 7 Tagen zeigt sich eine kürzerere Wegzeit von lediglich "12 Minuten"- im Vergleich zur 3fachen KFZ-Fahrtdauer; an 4 Tagen lag eine wesentliche Fahrtzeitunterschreitung - im…
…die Tatsache hervor, dass zahlreiche Verkehrsverbindungen zwischen Klagenfurt (Hauptbahnhof) und Spittal an der Drau (Bahnhof) bestanden hätten, die neben einer geringen Fahrzeitüberschreitung von einer Stunde aber auch solche von einer Fahrzeit von unter einer Stunde, wie nachstehend als Beispiele zur jeweiligen Fahrplanperiode angeführt, aufgewiesen haben…
…der Entladung nach dem Eintreffen am Bestimmungsort entzog sich sowohl dem Einflussbereich der Fahrer als auch dem des Erstattungswerbers. Die in der RL 91/628/EWG vorgesehene Lösung bei einer drohenden Fahrzeitüberschreitung, nämlich das Einlegen einer 24-stündigen Unterbrechung der Fahrt an einem zugelassenen Aufenthaltsort…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als Vertreter der Gerichtsabteilung 1057 in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw_Adr, vom 24. Februar 2012 gegen den Bescheid des Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachexpertin Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 13. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 und 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
§ 1. Als Hilfsmittel zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), sind Parkscheine nach dem Muster der Anlagen oder elektronische Parkscheine zu verwenden. 2. Abschnitt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2005 die entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse_alt, (Adresse_neu) über die Beschwerde vom 22.3.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Baden Mödling vom 8.3.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adresse, vom 26. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 18. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 22. Februar 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.Bw., vom 9. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X., vom 15. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 9. April 2025, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, dem Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 2. April 2025, GZ.: MA67…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache Bw., Adresse1 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 26. Mai 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 22.1.2004 teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau über die Beschwerde vom 7. Mai 2024 des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 17. April 2024, GZ. MA67/GZ/2023, wegen der…