…dass "ein Fahrschulbesitzer, für dessen Fahrschule mangels persönlicher Eignung gem. § 113 KFG ein Fahrschulleiter bestellt werden muss, gewerblich tätig ist, wenn er nicht selbst Fahrschulunterricht erteilt, sondern sich auf die kaufmännischen und organisatorischen Belange beschränkt (VwGH 10.03.1981, 1727/80 und VwGH 30.09…
…dass er selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5290: Ein Fahrschulbesitzer, für dessen Fahrschule mangels persönlicher Eignung gemäß § 113 KFG ein Fahrschulleiter bestellt werden muss, ist gewerblich tätig, wenn er nicht selbst Fahrschulunterricht erteilt (VwGH 10.3.1981…
…45*** in der Stellungnahme auf Seite 7 kann ich nicht nachvollziehen. Frau ***45*** war keine Fahrschullehrerin und auch keine Bürokraft in der Fahrschule und hatte daher mit dem Fahrschulbetrieb und mit Fahrstunden nichts zu tun. Sie war unsere Reinigungskraft in der Fahrschule und machte ihre…
5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…