Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…
Der Anlaß meiner Kontaktaufnahme ist leider ein unangenehmer, letztendlich aber aufgrund der Vorkommnisse im Anschluß an eine in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführte Umsatzsteuersonderprüfung (USO) unausweichlicher. Ich habe aus diesem Grund auch die Kontaktaufnahme per e-mail gewählt, um eine möglichst lückenlose Darstellung des Prüfungsablaufes bis hin…
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…
1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2002 zu St.Nr.xxx betreffend 1) Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001 und 2) Säumniszuschlag…
1. Ein gesetzlicher Haftungstatbestand ist gegeben, wenn die Gesellschaft bei Liquiditätsproblemen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung verletzt. Die gesetzliche Haftung tritt nicht bei bloß geschuldeten oder nicht bezahlen Steuern ein. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer schuldhaft das Gläubigergleichbehandlungsprinzip verletzt. Diese Gleichbehandlungsvorgabe verlangt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag der BBB, Adresse, vertreten durch V, Adresse1, vom 27. April 2016 der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 14. März 2016 , Zahl aa, betreffend Eingangsabgaben erhobenen und zur Zahl bb protokollierten außerordentlichen Revision die…
Artikel 90 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle von Waren, die eingezogen, zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Revisionssache des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Weinviertel, Rathausplatz 9, 2230 Gänserndorf, über den Antrag der revisionswerbenden Partei vom 25. August 2026 der Revision vom 25. August 2026 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag vom 15. September 2016 der RW, vertreten durch Rechtsanwalt RA, der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 3. August 2016, RV/7106397/2015, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: I. Gem…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über den Antrag des Rw, Rw-Adr, vertreten durch die CHOC, AXMANN & NIESNER Rechtsanwaltspartnerschaft, Kalchberggasse 10/I, 8010 Graz, vom 19.09.2025, der Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 29.07.2025, RV/2100542/2025, betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SD, Adr., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, Notar, 2130 Mistelbach, Hauptpl. 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2003 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird…