6.10. Spaltung und Einlagenrückzahlung 6.10.1. Allgemeines Rz 1794: Bei Spaltungen ist für die Beurteilung der Entwicklung des Evidenzkontos die einzelne Spaltungsform im Lichte der Regelungen der Art. VI UmgrStG zu betrachten. Zu unterscheiden sind Spaltungsvorgänge, die eine Umschichtung des Evidenzkontenstandes gemäß § 4…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
Im Zuge der Betriebsprüfung sei erstmals festgestellt worden, dass Fremdleistungsaufwand des Subunternehmers S-GmbH aufwandwirksam geltend gemacht wurde. Die Bf. konnte allerdings keine ausreichenden Nachweise erbringen, dass die Leistungen auch tatsächlich durch die S-GmbH erbracht wurden. Vielmehr seien zur Leistungsbeziehung zur rechnungsausstellenden S-GmbH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass sich prinzipiell abzugsfähiger Vermögenseinsatz beim Steuerpflichtigen nur dann gewinnmindernd auswirkt, wenn die damit korrespondierenden Einnahmen bei seinem Geschäftspartner erfasst werden kann, um so (inländische) Steuerausfälle zu verhindern. Durch Nennung des Empfängers des Zahlungsflusses wird es der Behörde möglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Susanne Haim und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gisela Praschl, Leopold Pichlbauer und Dr. Karl Penninger in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb2, Adr3, über die Beschwerde vom 28.11.2014 gegen den Bescheid…
3.2.2.1. Nicht einmal die Behörde zieht - zu Recht - das Bestehen einer Leistungsbeziehung zu den (damaligen) Subunternehmern in Zweifel. Es habe also Leistungsbeziehungen dorthin aus dem alleinigen Grund gegeben, die Kundenaufträge ordnungsgemäß durchführen zu können und die Auftraggeber solcherart zufrieden zu stellen. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, über die Beschwerde vom 26. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. September 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, zu…
***9*** ***2*** und ***1*** ***2*** hielten ihre Angaben vor dem Finanzamt im Ermittlungsverfahren aufrecht und bestritten jeweils eine Betrugshandlung im Zusammenhang mit der Beantragung der Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter ***5***. Von ***1*** ***2*** namhaft gemachte Zeugen (insbesondere Nachbarn) sagten aus, dass die Tochter beim…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, aufgrund der Bescheidbeschwerde vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Juli 2010, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen T, (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5 Tür 252, DG, 1020 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…