…Aus den von ihr im Rahmen der Vorstellungsgespräche gewonnenen Anforderungsprofilen habe sie sich nach eingehender Beratung entschlossen, den Kurs Eurolehrgang zu belegen. Dieser Kurs sei mit insgesamt 5 Seminarmodulen angeboten worden und würde die von ihr vorhin angeführten Anforderungsprofile am Besten abdecken. Über die Berufung…
…Beruf selbständig zu machen. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund des Verwaltungsverfahrens und der darin durchgeführten Ermittlungen steht folgender Sachverhalt fest: Der Bw. hat sich am 8. Oktober 2008 bei der AA GmbH für den so genannten Eurolehrgang (Komplettpaket), bestehend aus den Seminaren "Basic", "Aktien"…
…der Beseitigung negativer Einstellungen, etc.: vgl. VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184 - Meditationslehrgänge: vgl. VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226 - Eurolehrgang mit Komplettpaket Basic, Aktien, Immobilien und Lifestyle: vgl. UFS 26.5.2011, RV/0503-G/09 - Sensitives Coaching: vgl. BFG 7.1…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
5.9.25 Sprachkurse Rz 386a: siehe Rz 363.
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…