…Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachten Ware als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen…
…dieser Waren wusste oder vernünftigerweise wissen hätte müssen, dass es sich dabei um Schmuggelgut gehandelt hat. Für die Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachten Ware als…
…mit der Gestellung. Ob eine Ware nun vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wird oder ob sie der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, hängt regelmäßig davon ab, an welchem Ort eines Beförderungsmittels sie sich anlässlich des Grenzübertrittes befunden hat. Diesbezüglich finden sich in den Akten ausreichend Anhaltspunkte…
…vorschriftswidriger Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft (lit. a) oder bei vorschriftswidrigen, d. h. unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 ZK erfolgtem Verbringen (lit. b), zum Zeitpunkt der vorschriftswidrigen Verbringung eine Einfuhrzollschuld. Dabei sind neben denjenigen, die die Ware vorschriftswidrig verbracht…
…sie im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war.“ Mit rechtskräftigem Urteil vom ttmmjjjj des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, zZz, wurde der Bf. schuldig erkannt, er habe vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren…
…dass sie damit vorschriftswidrig handeln; - die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Dem Bf…
…in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden sind. Auf Grund der durchgeführten Ermittlungen werde als erwiesen angenommen, dass die Bf im Zeitraum Jänner 2014 bis 17. Jänner 2016 eine…
…des Erwerbes oder Erhalts der Waren wusste, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden waren. Soweit der unzutreffende Vorhalt des Zollamtes Wien, der den Eingang in den nun bekämpften Bescheid gefunden hat. Wie bekannt fand am 17.1.2016 eine Hausdurchsuchung…
…vorschriftswidriger Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft (lit. a) oder bei vorschriftswidrigen, d. h. unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 ZK erfolgtem Verbringen (lit. b), zum Zeitpunkt der vorschriftswidrigen Verbringung eine Einfuhrzollschuld. Dabei sind neben denjenigen, die die Ware vorschriftswidrig verbracht…
…vorschriftswidriger Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft (lit. a) oder bei vorschriftswidrigen, d. h. unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 ZK erfolgtem Verbringen (lit. b), zum Zeitpunkt der vorschriftswidrigen Verbringung eine Einfuhrzollschuld. Dabei sind neben denjenigen, die die Ware vorschriftswidrig verbracht…
…bzw. an sich gebracht habe, obwohl sie zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren wusste, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet der europäischen Union verbracht worden waren. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte Beschwerde der vertretenen Bf vom 11. April 2016. Unter…
…wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Nach den Bestimmungen des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK sind die Personen Zollschuldner, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder…
…Arbeitnehmerin des] Warenempfängers, der die Waren in dem Wissen angenommen habe, dass diese dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, die entsprechenden Verfahrensvorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Waren innerhalb der festgesetzten Frist der Bestimmungszollstelle oder einem anderen Zollamt gestellt werden, und dadurch das Finanzvergehen der…
…oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Als vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft nach dem ersten Fall dieses Tatbestandes ist jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art. 38 bis 41 bzw. Art. 177 zweiter Gedankenstrich Zollkodex (ZK) und der in näherer Ausführung…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG vorliegt, zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 lit. a) FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, "wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet oder aus einer Freizone oder einem Freilager in einen anderen Teil…
…35: "Nach Art. 37 Abs. 1 1. Satz Zollkodex unterliegen Waren ab dem Zeitpunkt des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft der zollamtlichen Überwachung. Sobald dieses abstrakte Überwachungsverhältnis entweder durch Gestellung oder durch eine vorherige spezielle Überwachungsmaßnahme ( Art. 37 Abs. 1 2. Satz Zollkodex) konkretisiert…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG vorliegt, zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 lit. a) FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, "wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet oder aus einer Freizone oder einem Freilager in einen anderen Teil…
…als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen feststellen, dass Waren entgegen den Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 eingeführt worden sind, haben sie die…
…entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Zollschuldner gemäß Absatz 3, dritter Anstrich der vorgenannten Bestimmung sind neben anderen die Personen, welche die Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie im Zeitpunkt des Erwerbes oder…
…sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Tathandlung zur Begründung einer Einfuhrzollschuld nach Art. 202 Abs. 1 ZK ist das vorschriftswidrige Verbringen von Waren in das Zollgebiet…