…von der Behörde vertretene Rechtsansicht gesetzt hat (die Zurücknahme des Vorlageantrages), im Wege der Beantragung einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Gegenstandsloserklärungsbescheid rückgängig zu machen. Vor allem spricht bei Abwägung der Ermessensgründe, welche für oder gegen eine Aufhebung sprechen - trotz den in…
…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…
…Z. 1 BAO noch nicht abgelaufen war. Die bescheidmäßige Festsetzung liegt in den in Abs. 2 des § 201 genannten Fällen im Ermessen der Abgabenbehörde. Auch wenn das Finanzamt im angefochtenen Bescheid die Ermessensübung nicht begründete, so wird der angefochtene Bescheid dadurch nicht rechtswidrig. Begründungsmängel, die…
…Bei dem geringen Stundenlohn von ca. 11 € sei dem Bf auch nicht das Ausmaß der Steuerhinterziehung derart bewusst gewesen. Zudem habe die Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen das Ermessen zu üben. Der Vertreter der belangten Behörde brachte ergänzend vor, dass noch ein Finanzstrafverfahren wegen…
…Zweifels an der Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers geboten ist. Dies bedeutet, dass die Überprüfung des Wasserzählers von Amts wegen im Ermessen steht. …" Weiters wurde hierzu in Abschnitt 5 des Vorhaltes ausgeführt: "Eine Situation, dass sachverhaltsmäßig kein Verbrauch vorliegt und der Wasserzähler trotzdem eine…
…wäre der Wert des übernommenen Betriebes negativ. Weiters verwies die Bw. auf Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 49, wonach es der Abgabenbehörde obliege, eine Ermessensenscheidung zu treffen, wer zur Haftung heran zuziehen wäre. Im vorliegenden Fall hafte der Geschäftsführer der I-GmbH , Herr Mag. F. …
…Veranlagung auf Grund noch fehlender Nachweise für geltend gemachte Aufwendungen noch nicht erfolgt sei. Insgesamt ergeben sich daher infolge der verspäteten Einreichung der Erklärungen - ausgehend von der Richtigkeit des erklärten Gewinnes - keine steuerlichen Folgen. Zusammengefasst konnte daher unter Berücksichtigung aller für die Ermessensübung relevanten Umstände…
…die Bezeichnung der Umstände,(Abs.1) auf die der Antrag gestützt wird (§ 303 Abs.2 BAO) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die für die Ermessensübung bedeutsamen Umstände zu bestimmen. (§ 303 Abs.3 BAO) Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Gründe für ein Absehen von der Geltendmachung der Haftung als Ausfluss des Ermessens lagen im gegenständlichen Fall nicht vor, sodass das Finanzamt…
…zur Primärschuld besteht, sind vor Geltendmachung der Haftung sämtliche der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Die Vollstreckungshandlungen der aushaftenden Steuerschuld erschöpften sich in der Zustellung des Steuerbescheides. Eine Vernachlässigung der exekutiven Einbringungsmöglichkeit stellt eine Ermessenswidrigkeit dar (vgl. Stoll; BAO Kommentar Band 3 § 224 S…
… 18 Abs. 1 Z 2 KBGG seien im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide (Ehe)Partner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben werde. Im Jahr 2009 seien die für die Rückzahlung…
…dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftung folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist…
…treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Die Geltendmachung der Haftung ist in der Regel ermessenskonform, wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist (vgl. VwGH…
…die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme zur Haftung wird nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem dann gesprochen werden können, wenn die Abgabenschuld vom Primärschuldner ohne Gefährdung…
…Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Zudem hat die Behörde hat ihre Ermessensübung zu begründen (VwGH 11. 8. 1993, 92/13/0096…
…das Finanzamt erstmalig darauf hin, dass die Festsetzung einer Zwangsstrafe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde liege. Bei der Ermessensübung seien im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens…
…herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert worden, diesen Betrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Der Bf. moniert die Ermessensüberschreitung der Behörde insofern, als sie den Bf. als Haftenden nur in Anspruch nehmen könne, wenn die Einbringung beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert sei, da diese Voraussetzung…
…betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 Zollgesetz 1988 (ZollG) entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden freien Ermessens". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien…
…Für die Ermessensübung bedarf es daher keiner Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation des Haftungspflichtigen (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben ist im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung nicht zu berücksichtigen (VwGH…
…demzufolge die Bf. ihrer erhöhten Nachweispflicht nicht nachgekommen sei und daher die Steuerbefreiung des § 26 Z 4 EStG 1988 nicht in Anspruch nehmen könne. Die Ermessensentscheidung nach § 20 BAO wurde damit begründet, dass die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem…