…Einordnung Kapitel 21, Position 2106 (Lebensmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch inbegriffen) vorzunehmen. Dies wird durch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur erhärtet. "Zu dieser Position gehören z.B.: ... 16) Zubereitungen, häufig als "Ergänzungslebensmittel" bezeichnet, auf der Grundlage von Pflanzenauszügen, Fruchtkonzentraten, Honig, Fructose usw., denen Vitamine und…
…Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser) nicht in das Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur. Diese werden dem Abschnitt IV zugeordnet. Ergänzungslebensmittel, die Vitamine und Mineralsalze enthalten und zur Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen, sind von einer Einreihung in die Position 3004 ausgeschlossen, sofern sie…
…cellophanumhüllten, etikettierten, weißen Kunststoffdose mit weißem Schraubverschluss und Innenversiegelung zu 180 Kapseln; kein Ergänzungslebensmittel, beschrieben. Die Einreihung als Arzneimittel in die Position 3004 der Kombinierte Nomenklatur (kurz: KN) wurde - mit den Allgemeinen Vorschriften (kurz: AV) für die Auslegung der KN (AV) 1 und 6; - damit…
…in einer cellophanumhüllten, etikettierten, weißen Kunststoffdose mit weißem Schraubverschluss und Innenversiegelung zu 180 Kapseln; kein Ergänzungslebensmittel. Die Einreihung in diese Nummer wurde in der VZTA (Feld 9) - mit den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV) 1 und 6; - damit, dass Anmerkung 1, lit…
…ätherischen Ölen aus Früchten, synthetischen Süßstoffen usw. Diese Zubereitungen werden nach einfachem Verdünnen mit Wasser oder nach einer zusätzlichen Behandlung als Getränke verwendet. Bestimmte Zubereitungen dieser Art werden auch anderen Lebensmittelzubereitungen zugesetzt. ... 16) Zubereitungen, häufig als "Ergänzungslebensmittel" bezeichnet, auf der Grundlage von Pflanzenauszügen, Fruchtkonzentraten, Honig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14.05.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
3.6.5. Erläuterungen, Begriffsbestimmungen zur Zusatzcodetabelle Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission vom 16. September 2008 zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren (kodifizierte Fassung) (1) Über die Zusatzcode-Tabelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betreffend die Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 19. November 2010 und 18. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 16. November 2010 und 15. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer für 2009 und 2010 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vom 1. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 11. September 2007 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer leidet an Morbus Crohn. Seine…