IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, über die Beschwerde vom 07.03.2012 gegen den Bescheid des FA Graz-Umgebung vom 13.02.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…dass im Jahr 2015 an der im Alleineigentum des Bf. stehenden und von den Fruchtnießern und dem Bf. bewohnten Liegenschaft ein Erdrutschschaden im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG entstanden ist. Die belangte Behörde hält zwar dem Grunde und der Höhe nach einen Katastrophenschaden in…
…Stützmauer, Erdanker) nicht als bloße Beseitigung des eingetretenen Katastrophenschadens bzw. Wiederherstellung der ursprünglichen Hangbefestigung zu werten. Dass es sich dabei zweifelsfrei um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger weiterer Erdrutschschäden am Grundstückstück in Hanglage handelt, geht bereits klar und deutlich aus dem Umstand, dass der Bf…
…Stützmauer bzw. Hangsicherung mit Wurfsteinen]. Hingegen sind die Kosten für die Wiederherstellung des Geländes und die Hälfte der Kosten für die Baustelleneinrichtung sowie die Hälfte der Kosten für den Gutachter als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, im vorliegenden Fall von Erdrutschschäden, zu beurteilen. Diese sind…
…festzuhalten, dass die verwendeten sog. Wurfsteine als verlorener Aufwand im öffentlichen Gewässer versetzt wurden! Es handelt sich also nicht, wie in der Bescheidbegründung angeführt, zweifelsfrei um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger Erdrutschschäden, sondern um Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherst. des ehem. Zustandes! = verlorener Aufwand…
…ist - eine wesentliche Erweiterung der vor dem Schadenseintritt bestehenden Hangbefestigung dar. Dass es sich dabei - ungeachtet der Beihilfengewährung durch den Katastrophenfonds - zweifelsfrei um eine Maßnahme zur Abwehr künftiger weiterer Erdrutschschäden am Grundstückstück in Hanglage handelt, geht auch klar aus dem Schreiben der Fa.B vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des Bf1, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 4. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache des Bf., StNr. X, A. wohnhaft, gegen den den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 19.07.2013 des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde…
4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…
12.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988) 12.4.1 Allgemeines Rz 838: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" im § 34 Abs. 6 EStG 1988 umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen, in der Regel verheerende Folgen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur vom 15. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte die Anerkennung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Stadt vom 06.11.2013, Einkommensteuer 2011 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.9.2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vom 21. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 28. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 8. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 nach der am 17. Mai 2013 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung…
12.4.2 Betroffener Personenkreis Rz 838a: Eine außergewöhnliche Belastung wegen der Beseitigung von Katastrophenschäden kann grundsätzlich nur jene Person geltend machen, die im Zeitpunkt des Schadensfalles Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes war. Ist der Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes eine unterhaltsberechtigte Person…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25.11.2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.12.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Thuller & Partner Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH, Villacher Straße 83, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 27. August 2018 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017…
12.4.8 Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden Rz 838g: Wird ein laufendes Einkommen erzielt, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden aus diesem laufenden Einkommen bezahlt werden. Wird zur Finanzierung der steuerlich abzugsfähigen Kosten ein Darlehen aufgenommen, sind die auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 15. November 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…