IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 23.05.2002, Zahl: 610/000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 16.05.2002, Zahl: 610/00000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 17.05.2002, Zahl: 610/0000/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, gegen den Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 27.05.2002, Zahl: 610/00000/7…
Die "Verkehrsteuerpflichtigkeit" des Pokerspiels war bis 1.1.2011 nicht im Glücksspielgesetz geregelt, sondern in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG, und in § 28 Abs. 3 GebG war auch definiert, wer Veranstalter war. § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG verwies definitiv…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18.1.2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) für den Zeitraum 1.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Steuerberater, vom 6.2.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12.1.2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch Mag. Andrea Willmitzer, 2544 Leobersdorf, Aredstraße 13/9 über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 9. November…
2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Ergänzend wurde ausgeführt, die willkürlich festgesetzte Obergrenze von EUR 140/MWh bzw. EUR 120/MWh bewirke einen völlig unverhältnismäßigen und sachlich nicht rechtfertigbaren Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährten Rechte der Bf., insbesondere auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unverletzlichkeit ihres Eigentums nach Art. 5 StGG…
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
***Natürliche Person 1*** hält unter anderem unmittelbar 100% der Anteile an der eine wirtschaftliche Tätigkeit (insbesondere Hotelbetrieb) ausübenden ***Bf1***, wobei er sowohl als alleiniges gesellschaftsrechtliches Leitungsorgan (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Gesellschaft als auch als gewerberechtlicher Geschäftsführer hinsichtlich des Hotelbetriebs unmittelbar auf die Verwaltung der ***Bf1*** Einfluss…