6.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten 6.1.18.1. Allgemeines 6.1.18.1.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 924: Befreit sind die im § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 genannten Leistungen soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden…
…im Sinne des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957 idgF - wie zB Pflegeanstalten für chronisch Kranke, Gebäranstalten und Entbindungsheime, Sanatorien und selbständige Ambulatorien (wozu Röntgeninstitute, Zahnambulatorien und ähnliche Einrichtungen, wie zB auch chemisch-diagnostische Laboratorien gehören) -, so liegen keine Umsätze einer Krankenanstalt vor…
…und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957 idgF - wie zB Pflegeanstalten für chronisch Kranke, Gebäranstalten und Entbindungsheime, Sanatorien und selbständige Ambulatorien (wozu Röntgeninstitute, Zahnambulatorien und ähnliche Einrichtungen, wie zB auch chemisch-diagnostische Laboratorien gehören) - so liegen keine Umsätze einer Krankenanstalt vor, wenn die Einkünfte aus…
…und P S am 04.12.2007 geführtes Telefonat. Darin wird festgehalten: "Frau S habe von der Mutter von Frau Z ca. ATS 200.000,00 für die Errichtung des Entbindungsheimes erhalten. Dies war im Jahr 1993. Es sei zum damaligen Zeitpunkt höchstens einmal erwähnt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…