…Staatsanwaltschaft Wien tatsächlich (eine Kopie des Beschlusses wurde vom Beschwerdeführer dem Bundesfinanzgericht nicht übermittelt) einen Einstellungsbeschluss nach § 190 Z 2 StPO und nicht nach § 202 Abs. 1 FinStrG getroffen, hätte sie zwar im Rahmen der ihr vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung, aber entgegen den Intentionen der…
…worden seien. Er habe hiemit Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 17. März 2008, in welcher im Wesentlichen - unter Anschluss der Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 und der Abrechnungen des X-Institutes T. …
…indem Einnahmen nicht erklärt worden seien. Sie habe hiemit Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe seit 2006 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführerin der A-GmbH in B getätigt. Sie habe ihre Einkünfte nicht offen…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Als unmittelbarer Täter eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG…
…bewirkt habe, indem Gewinnschmälerungen durch Ausbuchen von Erlösen vorgenommen sowie Privatausgaben und Vorsteuer zu Unrecht geltend gemacht worden seien. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Dezember 2003, in…
…37 Abs. 1 lit. a FinStrG aufgezählten strafbaren Vortaten begangen wurde, verwirklicht werden kann (vgl. VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). Die Tätigkeit des Hehlers erstreckt sich ua. darauf, dass der Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben oder Zoll verkürzt wurden, auf irgendeine Weise, nach der…
…vorliegenden Fall der für die Begehung eines Deliktes nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte qualifizierte Vorsatz nicht vorliegt. Es erübrigt sich daher, auf das weitere Vorbringen in der gegenständlichen Beschwerde einzugehen, sodass der angefochtene Bescheid daher spruchgemäß aufzuheben war. Wien, am 1. April…
…35 Abs. 2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt. Nach den nicht wiederlegbaren Angaben des Beschuldigten hat er der Spedition…
…des Finanzamtes Kitzbühel Lienz hinsichtlich der Jahre 1999 und 2002 vorsätzlich eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 25.918,00 insofern bewirkt habe, als er seine Geschäftsführerbezüge nicht offen gelegt habe. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen…
…der Marke "Classic full Flavour", hinsichtlich derer zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen worden sei, im Zollgebiet der Europäischen Union uzw. in Polen an sich gebracht und hiermit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs…
…auch wegen Finanzordnungswidrigkeiten eingeleitet, so ist nur die Abgabenhinterziehung Gegenstand der bescheidmäßigen Einleitung. Da sich die vorliegende Beschwerde vom 12. Mai 2010 inhaltlich auch gegen die wegen des Verdachts einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erlassene Einleitungsverfügung richtet, war mangels bekämpfbaren Bescheides…
…Nach Absatz 3 leg.cit. haben die Finanzstrafbehörden I. Instanz bei Vorliegen genügender Verdachtsgründe das Strafverfahren einzuleiten, insoweit die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fällt. Gem. § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aktenkundig zu machen. Gem. § 83 Abs…
…Abs. 1 leg. cit.) eingereicht noch eine entsprechende Vorauszahlung (Zahllast iHv. 19.666,34 €) rechtzeitig entrichtet und damit das objektive Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt hat. Auf Grund der bisherigen Erhebungsergebnisse ist jedoch davon auszugehen, dass der Bf. in der…
…Nach Absatz 3 leg.cit. haben die Finanzstrafbehörden I. Instanz bei Vorliegen genügender Verdachtsgründe das Strafverfahren einzuleiten, insoweit die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fällt. Gem. § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aktenkundig zu machen. Gem. § 83 Abs…
…die Finanzvergehen der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Juli 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf…
…€ 1.694,50, Einkommensteuer 2007 iHv. € 24.727,27 und Einkommensteuer 2008 iHv. € 23.811,50, insgesamt somit iHv. € 50.233,27 verkürzt und dadurch und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. In der Begründung…
…mehrere Jahre hinweg auf eine entsprechende Aufforderung des Finanzamtes gewartet, nicht überzeugend. Es bestehen damit nach Ansicht der Beschwerdebehörde hinreichende Verdachtsmomente, dass die Beschwerdeführerin (zumindest bedingt) vorsätzlich gehandelt hat und damit auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. Das unsubstantiierte Vorbringen…
…infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG…
…dass der Bf. diese Zigaretten, die zugleich Monopolgegenstände sind, an sich gebracht hat. Folglich besteht der Verdacht, dass der Bf. die objektiven Tatbestandsmerkmale des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG verwirklicht…
…für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 25…