…Steuerschuldner; die Steuerschuld entsteht für den Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum), in dem die Minderung des Entgelts eingetreten ist. Beispiel: Die Einkaufgenossenschaft E (Zentralregulierer) ist in den Abrechnungsverkehr für Warenlieferungen zwischen A und B eingeschaltet. Sie zahlt für B den Kaufpreis an A unter Inanspruchnahme von Skonto. B…
…gegeben seien. In der Beschwerde wird dagegen vom steuerlichen Vertreter folgendes eingewendet: "Der Beschwerdeführer erhielt ca. ab 2009 Kontakt mit einigen Damen und Herren aus Rumänien, welche sich als Einkaufsgemeinschaft bzw. Einkaufsgenossenschaft für landwirtschaftliche Maschinen vorstellten bzw. ausgaben. Sprecher dieser Gemeinschaft war Herr Ing. Dpl…
1.2.1.1.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Gen) 1.2.1.1.2.1 Allgemeines Rz 13: Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (§ 1 GenG). Die Genossenschaft ist eine Körperschaft…
23.425.4 Genossenschaften Rz 1396: Im Hinblick auf die Gewinnbesteuerung bei unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Genossenschaften gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 ist vorrangig die Frage zu klären, ob die Zuwendungen der Genossenschaft an ihre Mitglieder aus dem Mitgliedergeschäft Gewinnverteilung (Einkommensverwendung) oder gewinnmindernde Betriebsausgaben…
Ist eine österreichische GMBH als Kommanditistin an einer deutschen GMBH&CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der…
Eine deutsche Genossenschaft ist weder in der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z. 3 EStG als vergleichbare Kapitalgesellschaft angeführt, noch fällt sie unter den Begriff "Kapitalgesellschaft" im Sinn von Artikel 10a DBA-Deutschland (1954). Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH an ihre deutsche Mutter-Genossenschaft…
2.9 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 5 Z 9 KStG 1988) 2.9.1 Betroffene Genossenschaften Rz 198: Genossenschaften sind grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Zur sachlichen Steuerpflicht siehe Rz 13 bis 18. Rz 199: § 5 Z 9 lit. a KStG 1988 befreit die landwirtschaftlichen Nutzungsgenossenschaften. Diese Befreiung…