…mit abweichendem Wirtschaftsjahr in Betracht kommen. Rz 196: Die Gewinnermittlung für eine Betriebsstätte richtet sich nach der für den gesamten Betrieb maßgebenden Gewinnermittlung. Betrieb und Betriebsstätte sind gedanklich zu vereinigen (Einheitsbetrachtung). Ergibt sich nach dieser Vereinigung Buchführungspflicht (insbesondere - bis 2006 - wegen Überschreitens der Buchführungsgrenzen des …
…landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Ist neben dem forstwirtschaftlichen Betrieb ein eigenständiger Gewerbebetrieb vorhanden, ändert die einkommensteuerliche Einheitsbetrachtung nichts an der Teilungsfähigkeit des Forstbetriebes im Sinne der Teilbetriebsfiktion. Liegen in der Mitunternehmerschaft innerhalb der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft Teilbetriebe im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 1…
…ableiten, was wiederum zu dem Schluss führt, dass der "Mehrquellenbetrachtung" im Bereich der laufenden Gewinnermittlung keine über die Anwendung des UmgrStG hinausgehende Bedeutung zukommt. Diese "Einheitsbetrachtung" führt freilich dazu, dass sich - verglichen mit dem Bereich der Einkommensteuer, wo bei einer Mehrheit von Betrieben bzw. Einkunftsquellen…
…rückzustellenden Aufwendungen schlagend werden. Da nach inländischem Steuerrecht kein Verlust vorliegt, kommt es auch im Jahr 02 zu keiner Verlustberücksichtigung. Rz 198b: Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart und des Gewinnermittlungszeitraumes gilt die Einheitsbetrachtung von Betrieb und Betriebsstätte (siehe Rz 196 f). Die Berücksichtigung ausländischer Verluste hat nach …
…Transparenz aller Ebenen von verschachtelten Personengesellschaften schlägt die Gewerblichkeit der untersten Ebene auch auf die oberste Ebene durch. Im vorliegenden Fall tritt allerdings Gewerblichkeit der aus der Vermögensverwaltung herrührenden Einkünfte der obersten KG nur kraft "Einheitsbetrachtung" und nicht kraft gewerblicher Natur der ausgeübten Funktionen ein…
…aber der Abgabenbehörde trotz Aufforderung nicht vorgelegt hat. Zur Offenlegung iZm dem Stiftungseingangssteuergesetz siehe unten Rz 329. 3.1.2.2 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 29: Für die steuerliche Behandlung der Privatstiftung ist dem Grunde nach von einer Einheitsbetrachtung im jeweiligen Veranlagungszeitraum auszugehen, dh…
…Verknüpfung mit dem allgemeinem Ertragsteuerrecht Das UmgrStG ist eine Dauernorm und ungeachtet der gesonderten gesetzlichen Verankerung Teil des allgemeinen Steuerrechts für bestimmte Sondertatbestände. Das UmgrStG ist eine Dauernorm und ungeachtet der gesonderten gesetzlichen Verankerung Teil das allgemeinen Steuerrechts für bestimmte Sondertatbestände. Es gilt die Einheitsbetrachtung…
…22 DBA Österreich- USA herrührenden Anrechnungsverpflichtung in sinngemäßer Anwendung der in § 3 Abs. 2 BAO statuierten Einheitsbetrachtung von Abgabe und Nebenansprüchen auch Verzugszinsen zur US- Einkommensteuer umfasst, verwiesen (EAS 2786 bzw. EAS 3031). Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 25.08.2016 mit der…
…Mit anderen Worten, bloße Formalgewerblichkeit, sei es kraft Rechtsform oder kraft "Einheitsbetrachtung" wirkt nicht betriebstättenbegründend. Nur eine originär betriebliche Tätigkeit kann daher zum Entstehen einer Betriebstätte führen; eine originär vermögensverwaltende Tätigkeit erfüllt hingegen nicht das Erfordernis der "Ausübung eines Betriebes" . Das in der Anfrage angesprochene…
…daher zum Entstehen einer Betriebsstätte führen; eine originär vermögensverwaltende Tätigkeit erfüllt hingegen nicht das Erfordernis der "Ausübung eines Betriebes". Eine bloße Formalgewerblichkeit (sei es kraft Rechtsform oder kraft "Einheitsbetrachtung") wirkt nicht betriebsstättenbegründend. Bei einer bloß kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Kapitalgesellschaft, die vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält…
…der fiktiven Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 Platz zu greifenden "Einheitsbetrachtung" - die Errichtung des Entwässerungsgraben ***8*** als im unternehmerischen Bereich der Bf. bewirkt zu erachten. Korrespondierend damit steht der Bf. der Abzug der in den an oberer Stelle angeführten…
…Frage, ob die Beklagte aufgrund geänderter Umstände (erneute Umwidmung in Baufläche) verpflichtet wäre, nach § 27 Abs. 7 Vlbg RPG im Sinne einer „Einheitsbetrachtung“ auch die daraus zuerkannten (und gezahlten) Verzugszinsen an die Gemeinde zurückzuzahlen, fiktiv zu beantworten sei. Nach dem vom Gesetz (§ 27 Abs. 7…
…ob der unter Pkt. 2.1. dargelegten Einheitsbetrachtung der im Umfeld der Scheidung geschlossenen Verträge – die tatsächliche "objektive Bereicherung" des Beschwerdeführers festgestellt werden. Diese ergibt sich aber NICHT aus dem Notariatsakt vom 12.10.2006 alleine, sondern aus einem Saldo aller positiven und negativen Leistungen…
…also inklusive der Lohnkosten. Überdies vertritt gerade Ruppe in Tz 211 zu § 3 die Ansicht, eine Einheitsbetrachtung sei dann nicht vorzunehmen, wenn sie zu unsystematischen Effekten führt. Als Beispiel hiefür führt er einen mit dem berufungsgegenständlichen Fall vergleichbaren Fall an: "Arbeitnehmer des Unternehmers legen die…
…nicht ein. 2.7. Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähnlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht, ist doch Ziel der Mehrwertsteuerrichtlinie die Harmonisierung der Umsatzsteuern…
…Wettbewerbsverzerrung durch die zusätzliche Steuer ging der EuGH dabei idR nicht ein. 7.) Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung: Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähntlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht…
…Wettbewerbsverzerrung durch die zusätzliche Steuer ging der EuGH dabei idR nicht ein. 7.) Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung: Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähntlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht…
…Wettbewerbsverzerrung durch die zusätzliche Steuer ging der EuGH dabei idR nicht ein. 7.) Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung: Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähntlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht…
…nicht ein. 2.7. Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähnlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht, ist doch Ziel der Mehrwertsteuerrichtlinie die Harmonisierung der Umsatzsteuern…
…nicht ein. 2.7. Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems und Einheitlichkeit der Rechtsordnung Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage intendierte Einheitsbetrachtung der Umsatzsteuer auch mit nicht mehrwertsteuerähnlichen Abgaben und Steuern kommt nach Ansicht des UFS nicht in Betracht, ist doch Ziel der Mehrwertsteuerrichtlinie die Harmonisierung der Umsatzsteuern…