4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…
6.4. Befreiungen bei der Einfuhr 6.4.1. Allgemeines Rz 1023: Die Steuerbefreiungen für die Einfuhr werden in § 6 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994 abschließend aufgezählt. Das UStG 1994 enthält teilweise eigenständige Bestimmungen zu den Steuerbefreiungen bei der Einfuhr, teilweise…
5. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren Wie bereits unter Abschnitt 2.7.4. ausgeführt, bedarf es hinsichtlich der vstW, die im Handelsverkehr mit Drittländern transferiert werden, einer Abgrenzung betreffend die Anwendung der Verbrauchsteuer- oder der Zollbestimmungen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen sich vstW grundsätzlich entweder in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. AH und die weiteren Senatsmitglieder Richter Dr. AW (als Berichterstatter), Dr. AK sowie Dr. CP (als fachkundige Laienrichter) in der Beschwerdesache WV, SSL, Deutschland, vertreten durch die BGR Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m…
B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) B.1.3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre…
6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…
1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z., vertreten durch Vz…
6.6. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises Rz 1045: Für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet, Grenzarbeitnehmer sowie Besatzungen von Verkehrsmitteln in bestimmten Fällen gelten gemäß § 6 Abs. 6 UStG 1994 von § 6 Abs. 5 UStG 1994 abweichende…
9.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10) 9.6.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören und anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden. Dasselbe gilt auch für lebendes Inventar landwirtschaftlicher Betriebe (Art. 28 Abs. 1 ZBefrVO). Ausrüstungsgegenstände sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Februar 2012 gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 26. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erstattung zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch Vertreter, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 4. April 2012, Zahl…
106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994) 106.1. Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen siehe Rz 3981 bis Rz 4020. Randzahlen 3936 bis 3940: derzeit frei. 106.2. Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3941: Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen die im Art. 6 Abs. 2…
6.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 148: Die Befreiung von Stempelgebühren (insb. die TP 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt…
6.5. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck 6.5.1. Allgemeines Rz 1036: Waren im persönlichen Reisegepäck von Personen, die aus dem Drittland zurückkehren, können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: gesetzlich festgelegte Höchstmengen wurden eingehalten…
6.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken Derzeit frei. 6.1.5. Vermittlung Derzeit frei. 6.1.5a. Spenden von Lebensmitteln an gewisse begünstigte Einrichtungen Rz 731a: Die Spende (Entnahme iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994) der in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmittel…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…