RIS AI
19 Treffer1590 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0207-G/09Familienbeihilfe für ein Pflegekind aus einem Drittstaat, das über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung als Schüler verfügt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 26. Februar 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 11. Februar 2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kd. für die Zeit ab 1. August 2007, entschieden…

UFSG RV/0982-G/09Familienbeihilfensache eines Asylwerbers; Rechtslage 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 1. September 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. August 2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für drei Kinder für den Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis…

UFSG RV/0516-G/08Ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland? (freie Beweiswürdigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juni 2008, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 21. Mai 2008, betreffend die Rückforderung der für Kd.1, für den Zeitraum vom 1. Februar 2006 bis 30. Juni 2008, und für…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche Entsendung in Drittstaaten (in den einzelnen Jahren zwischen 55 und 107 Tage) erhebt. Denn wenn der Dienstnehmer in…

EAS 3361Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-VI/8/201505.06.2015

…sinngemäß EAS 1940 und EAS 880; ebenso UFS vom 16.5.2008, RV/0065-F/08), solange die Entsendung in Drittstaaten nicht ein solches Ausmaß erreicht, dass nicht mehr von einer Grenzgängertätigkeit gesprochen werden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn die Entsendung ein solches…

LStR 2002 Rz 1233.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…

EAS 1281Inländischer Zweitwohnsitz eines in den USA lebenden Holländers mit zypriotischem Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 525/1-IV/4/9806.07.1998

Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…

EAS 578Drittstaatsentsendungen eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2411/1/1-IV/4/9509.02.1995

…Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für Bezugsteile, die auf Serviceeinsätze in Drittstaaten entfallen und aus diesem Grund nicht von Abs. 4 des Abkommens erfasst sein könnten. 9. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 533Drittstaatseinkünfte bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3336/1/1-IV/4/9405.12.1994

…eines Hauses einen Zweitwohnsitz begründet, wird durch das derzeit bestehende DBA-USA nicht vor dem Eintritt einer österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerung hinsichtlich der Drittstaatseinkünfte geschützt. Das BMF wäre in einem solchen Fall dem Grunde nach bereit, die Drittstaatseinkünfte auf der Grundlage von § 48 BAO in dem…

EAS 2332Übergangsprobleme bei Drittstaatsarbeitgebern im neuen DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/92-IV/4/0328.07.2003

…Tagen) nachging. Denn die 183-Tage-Klausel kam nach dem Alt-Abkommen bei Drittstaatsarbeitgebern nicht zur Anwendung. Diese Rechtslage hat sich mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 geändert. Ab 2003 gilt auch bei Drittstaatsarbeitgebern die 183-Tage-Klausel, die bei den…

EAS 2158Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/0214.10.2002

…St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach…

EAS 552Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/9419.12.1994

Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…

EAS 1940Entsendung eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/36-IV/4/0115.10.2001

Wird ein in Österreich ansässiger Angestellter (mit schweizerischem Grenzgängerstatus) von seinem schweizerischen Arbeitgeber vom 1.Oktober 1999 bis 25.Juni 2000 als Betriebsleiter in eine tschechische Kapitalgesellschaft entsandt, dann unterliegen die Bezüge des schweizerischen Arbeitgebers der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Die Schweiz verliert ihr Anrecht, einen…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…

LStR 2002 Rz 61.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler Rz 6: Verrichten ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben…

AH-4601Abschnitt 3.
geltende FassungRichtlinien29.03.2019

Abschnitt 3. derzeit frei

EAS 371Drittstaatsdoppelwohnsitz eines Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1218/1/1-IV/4/9310.01.1994

Übersiedelt die Familie eines in Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…

BFG RV/7104199/2015Anspruch auf Familienbeihilfe für eine Drittstaatsangehörige nach Art 14 Abs 2 Amtssitzabkommen ICMPD bejaht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026Teil 1/2

…VO 987/2009) fällt. Eine Prüfung nach der EU-Drittstaatenverordnung VO 1231/2010 erfolgte in der Beschwerdevorentscheidung nicht. Bescheid vom 29.04.2014 Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Bf vom 21.03.2014 als unbegründet ab, weil "Angestellte von…

GK-04202. Drittstaatenbereich
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2. Drittstaatenbereich Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz oder in Drittstaaten niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, bei denen zumindest eine Endhaltestelle in einem Drittstaat liegt.